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persönlicher Umgang im Forum untereinander

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Phineas:

--- Zitat von: Spid am 23.01.2020 16:54 ---
--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 16:46 ---
--- Zitat von: Spid am 23.01.2020 16:28 ---
Mit Verlaub, es ist dann natürlich keine Beleidigung, es ist üble Nachrede. Im übrigen verwirklicht auch die Unterstellung der Verwirklichung eines Straftatbestandes jenen der üblen Nachrede. Vor diesem Hintergrund lege doch dar, inwiefern die vom TE inkriminierten Aussagen beleidigend seien - und bedenke, längst nicht alles, was Special Snowflakes zum Schmelzen, Weinen oder zur Flucht in den Safe Space bringt, ist eine Beleidigung.

--- End quote ---

Die rechtliche Einordnung von Aussagen, die in einem anonymen Forum im Internet - wo jeder sich so verhält wie er möchte, weil nicht einmal die Gefahr besteht, dass sein Gegenüber zu "physischen Argumenten" greift (und bei manchen Aussagen hier, würde ich dieses Szenario für nicht unwahrscheinlich halten) - getätigt werden, interessieren mich persönlich nicht. Ja, mir ist klar, dass nicht du damit angefangen hast.

Beleidigung und üble Nachrede fängt nicht bei §XY an. Ob sich jemand beleidigt fühlt und inwiefern selbiges ein berechtigtes Gefühl sein mag, bestimmt sich dadurch nicht und liegt auch nicht in deinem Ermessen.
 

--- End quote ---

Doch - genau dort, wo es das Gesetz definiert, beginnen Straftatbestände. Gefühlchen sind da - wie auch allgemein - völlig unbeachtlich. Da kannst Du über irgendein „berechtigtes Gefühl“ herumweinen, wie Du willst.

--- End quote ---

Schön. Für mich sind deine Gesetzchen in dem Kontext hier unbeachtlich. Ich dachte, das hätte ich ausreichend zum Ausdruck gebracht.

Als ob du mich zum Weinen bringen könntest ;)


FGL:

--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 16:46 ---Beleidigung und üble Nachrede fängt nicht bei §XY an. Ob sich jemand beleidigt fühlt und inwiefern selbiges ein berechtigtes Gefühl sein mag, bestimmt sich dadurch nicht und liegt auch nicht in deinem Ermessen.
--- End quote ---
Jeopardy! 2020: "Tut mir leid, Frank. Ihre Antwort ist vollkommen korrekt, aber Lisa fühlt sich von ihr angegriffen, daher bekommt sie den Punkt."

Ob sich jemand beleidigt fühlt ist irrelevant. Ob jemand tatsächlich beleidigt wurde, bemisst sich nach objektiven Maßstäben.

Phineas:

--- Zitat von: FGL am 23.01.2020 17:08 ---
--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 16:46 ---Beleidigung und üble Nachrede fängt nicht bei §XY an. Ob sich jemand beleidigt fühlt und inwiefern selbiges ein berechtigtes Gefühl sein mag, bestimmt sich dadurch nicht und liegt auch nicht in deinem Ermessen.
--- End quote ---
Jeopardy! 2020: "Tut mir leid, Frank. Ihre Antwort ist vollkommen korrekt, aber Lisa fühlt sich von ihr angegriffen, daher bekommt sie den Punkt."

Ob sich jemand beleidigt fühlt ist irrelevant. Ob jemand tatsächlich beleidigt wurde, bemisst sich nach objektiven Maßstäben.

--- End quote ---

Im abgeschotteten Raum hier, hast du sogar Recht. Wenn sich allerdings ein potentieller Kunde von mir beleidigt fühlen würde und deshalb doch nicht bei mir kauft, verhält sich das schon ganz anders. Es kommt also auf den Kontext und natürlich die persönliche Einstellung an.

Für dich ist es irrelevant. Ok, geht für mich in Ordnung.

Spid:

--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 17:02 ---
--- Zitat von: Spid am 23.01.2020 16:54 ---
--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 16:46 ---
--- Zitat von: Spid am 23.01.2020 16:28 ---
Mit Verlaub, es ist dann natürlich keine Beleidigung, es ist üble Nachrede. Im übrigen verwirklicht auch die Unterstellung der Verwirklichung eines Straftatbestandes jenen der üblen Nachrede. Vor diesem Hintergrund lege doch dar, inwiefern die vom TE inkriminierten Aussagen beleidigend seien - und bedenke, längst nicht alles, was Special Snowflakes zum Schmelzen, Weinen oder zur Flucht in den Safe Space bringt, ist eine Beleidigung.

--- End quote ---

Die rechtliche Einordnung von Aussagen, die in einem anonymen Forum im Internet - wo jeder sich so verhält wie er möchte, weil nicht einmal die Gefahr besteht, dass sein Gegenüber zu "physischen Argumenten" greift (und bei manchen Aussagen hier, würde ich dieses Szenario für nicht unwahrscheinlich halten) - getätigt werden, interessieren mich persönlich nicht. Ja, mir ist klar, dass nicht du damit angefangen hast.

Beleidigung und üble Nachrede fängt nicht bei §XY an. Ob sich jemand beleidigt fühlt und inwiefern selbiges ein berechtigtes Gefühl sein mag, bestimmt sich dadurch nicht und liegt auch nicht in deinem Ermessen.
 

--- End quote ---

Doch - genau dort, wo es das Gesetz definiert, beginnen Straftatbestände. Gefühlchen sind da - wie auch allgemein - völlig unbeachtlich. Da kannst Du über irgendein „berechtigtes Gefühl“ herumweinen, wie Du willst.

--- End quote ---

Schön. Für mich sind deine Gesetzchen in dem Kontext hier unbeachtlich. Ich dachte, das hätte ich ausreichend zum Ausdruck gebracht.

Als ob du mich zum Weinen bringen könntest ;)

--- End quote ---

Gesetze regeln allgemeinverbindlich unser Zusammenleben. Dahingehend ist es also völlig unbeachtlich, wie Du zu ihnen stehst, sie besitzen Gültigkeit für Dich.

FGL:

--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 17:13 ---Im abgeschotteten Raum hier, hast du sogar Recht. Wenn sich allerdings ein potentieller Kunde von mir beleidigt fühlen würde und deshalb doch nicht bei mir kauft, verhält sich das schon ganz anders. Es kommt also auf den Kontext und natürlich die persönliche Einstellung an.
--- End quote ---
Nicht zwingend. Dass ich hin und wieder einen "Smoothie" von true fruits kaufe liegt nicht daran, dass ich das Zeug geschmacklich mag. Ich kaufe die Dinger hier und da weil ich es unterstützenswert finde, dass dieses Unternehmen in Snowflake-Shitstorms nicht einknickt, sondern Haltung zeigt. Mich hätten sie nicht als Kunden, wenn sie irgendwelche "Gefühlchen" (um es mit Spids Worten zu sagen) streicheln würden.

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