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persönlicher Umgang im Forum untereinander
Saggse:
--- Zitat ---Mit Verlaub, wenn jemand eine Geisteskrankheit hat, hat er sie. Das ist keine Beleidigung.
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Wenn er eine hat. Das möge dann aber auch bitte erstmal ein Arzt diagnostizieren, denn ansonsten ist es eine Unterstellung, die sehr wohl beleidigenden Charakter hat.
--- Zitat ---Und selbst wenn dem nicht so ist, muss Spid nicht über Gebühr hier verteidigt werden. Er ist definitiv beleidigend. Die Frage ist, inwiefern einen sowas im Internet wirklich noch schocken darf.
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Wer verteidigt denn hier Spid? Das kann der erstens selber und zweitens hat er sich die Kritik, die an seiner Person geäußert wird, vollumfänglich selbst zuzuschreiben. Wer (verbal) stänkert, kriegt auch mal (verbal) Dresche.
Spid:
--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 15:59 ---
--- Zitat von: Organisator am 23.01.2020 15:50 ---
"Eine Meinungsäußerung ist beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt (...)"
Die Unterstellung einer Geisteskrankheit ist deutlich näher an einer Beleidigung, als die Bewertung von Kommentaren als "nutzlos".
Think about it!
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Mit Verlaub, wenn jemand eine Geisteskrankheit hat, hat er sie. Das ist keine Beleidigung.
Und selbst wenn dem nicht so ist, muss Spid nicht über Gebühr hier verteidigt werden. Er ist definitiv beleidigend. Die Frage ist, inwiefern einen sowas im Internet wirklich noch schocken darf.
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Mit Verlaub, es ist dann natürlich keine Beleidigung, es ist üble Nachrede. Im übrigen verwirklicht auch die Unterstellung der Verwirklichung eines Straftatbestandes jenen der üblen Nachrede. Vor diesem Hintergrund lege doch dar, inwiefern die vom TE inkriminierten Aussagen
--- Zitat von: Mond6 am 22.01.2020 10:59 ---Ich möchte mich hiermit für meine an der falschen Stelle angesetzten Fragen entschuldigen und einräumen, dass der von mir angesprochene User (ja, es tut mir leid Spid) überwiegend hilfreiche Beiträge leistet.
Trotz allen interessiert es mich, warum ich wenn ich über Beleidigungen im Forum schreibe, in den Antworten folgende Schlagworte zurückbekomme: anmaßend, Snowflake-Wahrnehmung, hilflos, überflüssig, nutzlos, Herumgestümpere.
Ist dies die gleiche Wertschätzung die ihr auch euren Kollegen/Mitarbeitern entgegenbringt?
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beleidigend seien - und bedenke, längst nicht alles, was Special Snowflakes zum Schmelzen, Weinen oder zur Flucht in den Safe Space bringt, ist eine Beleidigung.
Phineas:
--- Zitat von: Organisator am 23.01.2020 16:16 ---
--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 15:59 ---Mit Verlaub, wenn jemand eine Geisteskrankheit hat, hat er sie. Das ist keine Beleidigung.
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Eine solche Krankheit jemand zu unterstellen jedoch schon. Genauso, als würde ich irgendjemand unterstellen, er sei schwachsinnig.
--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 15:59 ---Und selbst wenn dem nicht so ist, muss Spid nicht über Gebühr hier verteidigt werden. Er ist definitiv beleidigend. Die Frage ist, inwiefern einen sowas im Internet wirklich noch schocken darf.
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Ich verteidige niemand. Ich stelle nur heraus, dass es sehr wohl einen Unterschied gibt, ob man die Handlungen einer Person oder die Person an sich angreift.
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Prinzipiell schon. Es ist aber auch möglich die Handlungen einer Person so anzugreifen, dass die Person dahinter ebenfalls beleidigt wird oder sich im Zweifel so fühlt. Da Befindlichkeiten stark unterschiedlich ausgeprägt sind, kann hier auch kein Pauschalurteil darüber gefällt werden, wann das so ist.
Ich persönlich kann jedenfalls nachvollziehen, warum der betreffende User sich beleidigt fühlt und es kann sicherlich festgestellt werden, dass sein Kontrahent dazu auch beiträgt.
--- Zitat von: Spid am 23.01.2020 16:28 ---
Mit Verlaub, es ist dann natürlich keine Beleidigung, es ist üble Nachrede. Im übrigen verwirklicht auch die Unterstellung der Verwirklichung eines Straftatbestandes jenen der üblen Nachrede. Vor diesem Hintergrund lege doch dar, inwiefern die vom TE inkriminierten Aussagen beleidigend seien - und bedenke, längst nicht alles, was Special Snowflakes zum Schmelzen, Weinen oder zur Flucht in den Safe Space bringt, ist eine Beleidigung.
--- End quote ---
Die rechtliche Einordnung von Aussagen, die in einem anonymen Forum im Internet - wo jeder sich so verhält wie er möchte, weil nicht einmal die Gefahr besteht, dass sein Gegenüber zu "physischen Argumenten" greift (und bei manchen Aussagen hier, würde ich dieses Szenario für nicht unwahrscheinlich halten) - getätigt werden, interessieren mich persönlich nicht. Ja, mir ist klar, dass nicht du damit angefangen hast.
Beleidigung und üble Nachrede fängt nicht bei §XY an. Ob sich jemand beleidigt fühlt und inwiefern selbiges ein berechtigtes Gefühl sein mag, bestimmt sich dadurch nicht und liegt auch nicht in deinem Ermessen.
Phineas:
--- Zitat von: Saggse am 23.01.2020 16:19 ---
--- Zitat ---Mit Verlaub, wenn jemand eine Geisteskrankheit hat, hat er sie. Das ist keine Beleidigung.
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Wenn er eine hat. Das möge dann aber auch bitte erstmal ein Arzt diagnostizieren, denn ansonsten ist es eine Unterstellung, die sehr wohl beleidigenden Charakter hat.
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Mal etwas provokant ausgedrückt: Muss ich auch erst einen Arzt um eine Diagnose bitten, wenn mein Gegenüber seltsam grünliches Sekret aus seinen Körperöffnungen absondert, um einschätzen zu können, ob er/sie krank ist?
Spid:
--- Zitat von: Phineas am 23.01.2020 16:46 ---
--- Zitat von: Spid am 23.01.2020 16:28 ---
Mit Verlaub, es ist dann natürlich keine Beleidigung, es ist üble Nachrede. Im übrigen verwirklicht auch die Unterstellung der Verwirklichung eines Straftatbestandes jenen der üblen Nachrede. Vor diesem Hintergrund lege doch dar, inwiefern die vom TE inkriminierten Aussagen beleidigend seien - und bedenke, längst nicht alles, was Special Snowflakes zum Schmelzen, Weinen oder zur Flucht in den Safe Space bringt, ist eine Beleidigung.
--- End quote ---
Die rechtliche Einordnung von Aussagen, die in einem anonymen Forum im Internet - wo jeder sich so verhält wie er möchte, weil nicht einmal die Gefahr besteht, dass sein Gegenüber zu "physischen Argumenten" greift (und bei manchen Aussagen hier, würde ich dieses Szenario für nicht unwahrscheinlich halten) - getätigt werden, interessieren mich persönlich nicht. Ja, mir ist klar, dass nicht du damit angefangen hast.
Beleidigung und üble Nachrede fängt nicht bei §XY an. Ob sich jemand beleidigt fühlt und inwiefern selbiges ein berechtigtes Gefühl sein mag, bestimmt sich dadurch nicht und liegt auch nicht in deinem Ermessen.
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Doch - genau dort, wo es das Gesetz definiert, beginnen Straftatbestände. Gefühlchen sind da - wie auch allgemein - völlig unbeachtlich. Da kannst Du über irgendein „berechtigtes Gefühl“ herumweinen, wie Du willst.
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