Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HE] Verständnisfrage zur Pension
Canin:
Super, vielen Dank!
Funker:
--- Zitat von: Organisator am 24.01.2020 08:49 ---[… Beispielsweise sind zurückgelegte Zeiten im öD, in denen eine Rentenanwartschaft erworben wurde, keine ruhegehaltsfähigen Zeiten.
--- End quote ---
Die Aussage stimmt in dieser Absolutheit nicht. Auch solche Zeiten können ruhegehaltfähige Dienstzeiten sein, vgl. §§ 10, 11 BeamtVG bzw. entsprechende landesrechtliche Regelung.
clarion:
Hallo Canin,
wenn Du bis zur Regelaltersgrenze durchhälst, wirst Du voraussichtlich genügend Renten und Pensionsansprüche haben. Wenn Du eher ausscheiden musst, gibt es eine Mindestpension, außerdem gibt es auch auf Beamte zugeschnittene Dienstunfähigkeitsversicherungen.
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