Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HE] Verständnisfrage zur Pension
was_guckst_du:
..genau so ist es...
clarion:
Genau so ist es.
In der Höhe der Summe Rente+Pension macht es aber einen Unterschied aus, ob die vor der Verbeamtung zurück gelegte Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt werden. Die Rente richtet sich nach dem durchschnittlichen Brutto im Verlauf der Versicherungsjahre während sich die Pension nach der zuletzt innegehalten Besoldungsgruppe richtet. Diese dürfte bei den allermeisten höher sein, als das durchschnittliche Brutto als Arbeitnehmer.
was_guckst_du:
...aber trotzdem gilt immer: Rente plus Pension sind nie höher als die maximale Pension nach 40Jahre ruheghaltsfähiger Zeiten...
Canin:
Vielen Dank.
10 Jahre BW +
x Jahre Angestellter im ÖD (bin ich jetzt) wären vor der Verbeamtung zurück gelegte Zeiten im ÖD (denn woanders werde ich nicht arbeiten), können also als ruhegehaltsfähig anerkannt werden? +
x Dienstjahre als Beamter (wenn es klappt), vielleicht kriegt man die 40 Dienstjahre damit voll, und wenn nicht? Müsste ich privat für diese Versorgungslücke sparen?
Organisator:
--- Zitat von: Canin am 24.01.2020 08:41 ---Vielen Dank.
10 Jahre BW +
x Jahre Angestellter im ÖD (bin ich jetzt) wären vor der Verbeamtung zurück gelegte Zeiten im ÖD (denn woanders werde ich nicht arbeiten), können also als ruhegehaltsfähig anerkannt werden? +
x Dienstjahre als Beamter (wenn es klappt), vielleicht kriegt man die 40 Dienstjahre damit voll, und wenn nicht? Müsste ich privat für diese Versorgungslücke sparen?
--- End quote ---
Vorsicht. Das Thema ist zu komplex, um hier schon abschließend beantwortet zu sein. Beispielsweise sind zurückgelegte Zeiten im öD, in denen eine Rentenanwartschaft erworben wurde, keine ruhegehaltsfähigen Zeiten.
Folgende Seite bietet einen guten Startpunkt um sich weiter schlau zu machen:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/versorgung/versorgung-artikel.html
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