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Verdienstausfall für Zeugentätigkeit im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit?
Icke:
Das hilft dem Fragesteller m.E. nicht weiter, da er hier nicht als Zeuge in einem Ermittlungsverfahren geladen wird, sondern nach § 105 Abs. 2 StPO als Gemeindebeamter bei der Durchsuchung einer Wohnung als Zeuge fungieren soll.
Kaiser80:
--- Zitat von: Beamter13 am 27.01.2020 11:39 ---Kann eine Behörde Verdienstausfall geltend machen, wenn sie einen Gemeindebeamten als Zeugen zur Verfügung stellt?
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Einen Verdienstausfall hätte ja allenfalls der hinzugezogene Zeuge, sofern ihr als AN/Diensstelle die Bezüg/Besoldung kürzt. Dann §22JVEG
Edit: Vgl §71 StPO
Mond6:
--- Zitat von: Mond6 am 27.01.2020 12:20 ---
Allerdings kann die Ladung zur Zeugenvernehmung auch durch die Polizei erfolgen. Deshalb muss in der Zeugenladung darauf hingewiesen werden, ob es sich um eine von der Staatsanwaltschaft initiierte oder eine allein von der Polizei für notwendig erachtete Vernehmung handelt.
Denn wenn es am konkreten Auftrag durch die Staatsanwaltschaft fehlt, gilt weiterhin, dass auch Zeugen nicht verpflichtet sind, einer polizeilichen Ladung Folge zu leisten.
So werden „Zeugenvorladungen“ gerne genutzt, um sich durch scheinbar harmlose Zeugenangaben einem Anfangsverdacht gegen sich selbst auszusetzen! Denn die Polizei muss einen Zeugen erst dann als Beschuldigten behandeln und belehren, (mit allen sich daraus ergebenden Rechten des Beschuldigten), wenn sich der Verdacht gegen ihn so verdichtet hat, dass er „ernstlich als Täter der untersuchten Straftat in Betracht kommt“.
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Das wesentliche in der Aussage ist die "Zeugenladung".
Geht es um Wohnungsinhaber zu denen die Gemeindemitarbeiter keinen Bezug haben oder konnten diese unbewusste belastende Angaben machen?
Ebenso können keine Ansprüche geltend gemacht werden wenn kein Auftrag von der Staatsanwaltschaft vorliegt.
Spid:
Es geht im Sachverhalt aber nicht um eine Zeugenladung.
Beamter13:
--- Zitat von: Kaiser80 am 27.01.2020 12:38 ---
--- Zitat von: Beamter13 am 27.01.2020 11:39 ---Kann eine Behörde Verdienstausfall geltend machen, wenn sie einen Gemeindebeamten als Zeugen zur Verfügung stellt?
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Einen Verdienstausfall hätte ja allenfalls der hinzugezogene Zeuge, sofern ihr als AN/Diensstelle die Bezüg/Besoldung kürzt. Dann §22JVEG
Edit: Vgl §71 StPO
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Dies wäre auch meine Lösung des SV gewesen, wollte mich dahingehend vergewissern. Die Teilnahme an der Zeugentätigkeit erfolgt auf Anweisung des Dienstehrren/Arbeitgebers und trifft (rotierend) die verschiedenen Ämter, welche einen entsprechenden Mitarbeiter auswählen. Folglich wird die Tätigkeit im Rahmen der Arbeitszeit geleistet und dem jeweiligen Mitarbeiter entsteht kein Nachteil.
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