Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Höhergruppierung von z.B. E6 auf E9a TV-L
FBFlo:
Hallo,
ich habe mal eine Frage, wenn ich jemanden unbefristet, weil er den Arbeitsbereich ändert von E6 auf z.B. E9a höhergruppiere, wann bekommt er sein Geld nach E9a.
Der Wechsel findet z.B. zum 01.03.2020 statt, gemäß Tarifautomatik würde er am 01.03.2020 dann mit E9a vergütet werden, muss ich Ihm die E9a gleich zahlen, oder kann ich die nach z.B. einer Bewährungszeit von 3 Monaten rückwirkend zahlen?
Gruß
Flo
Spid:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
FBFlo:
Ja der TV-L
kann man auch damit argumentieren, dass die Aufgaben noch nicht vollumfänglich wahrgenommen wurden? aber geht dann noch eine Rückwirkende Zahlung?
Spid:
Dann war es natürlich fernliegend, das entsprechende Unterforum zu nutzen...
Wenn der TB in E9a eingruppiert ist, hat er auch Anspruch auf das Entgelt dieser Entgeltgruppe (§15 Abs. 1 TV-L).
FBFlo:
ok Danke für die Antwort
ich habe nur das Unterforum genommen, da es recht schwammig ist das Anliegen und das Ergebnis ungewiss.
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