Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Höhergruppierung von z.B. E6 auf E9a TV-L
Spid:
Ja.
c4r0:
Guten Morgen :)
Ich wurde im letzten Jahr auch höhergruppiert. Bevor das jedoch passiert ist, wurde ich zunächst versetzt, mir wurde eine höherwertigere Tätigkeit übertragen und ich habe nur eine Zulage gezahlt bekommen. Also ich war weiterhin in der E6 eingruppiert. In dieser Zeit hätte ich jederzeit auf meine alte Stelle zurückgekonnt. Erst nach 4 Monaten wurde ich dann entgültig höhergruppiert.
Vielleicht wäre das eine Möglichkeit, wenn derjenige erst einmal schauen soll, ob er die Aufgaben schafft?
Spid:
Also wurde die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen?
c4r0:
--- Zitat von: Spid am 29.01.2020 07:47 ---Also wurde die höherwertige Tätigkeit zunächst nur vorübergehend übertragen?
--- End quote ---
Genau :) Aber mit dem Wissen, dass eine dauerhafte Übertragung angedacht ist.
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