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Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?

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Telefonmann:
Ich bin beschäftigter im öffentlichen Dienst (TV-L Allg.) und mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Fortbildung die insgesamt 12 Tage beinhaltet. Es sind 10 Tage unter der Woche (Mo-Fr) und dann ist da ein Wochenende (Sa und So). Bisher gibt es wohl die unverbindliche Aussage, dass es dafür keinen Freizeitausgleich geben wird, da es sich ja um eine Schulung und keine Arbeit handelt. Also wäre ich insgesamt 12 Tage am Stück beschäftigt.

Gibt es da eine aktuelle Gesetzesgrundlage, dass der Arbeitgeber recht hat?
Ich fühle mich unfair behandelt in diesem Fall und soweit ich recherchieren konnte, müsste ich für die zwei Tage einen Ausgleich kriegen.

Vielen Dank im Voraus!

Spid:
Was steht in der Fortbildungsvereinbarung? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu?

Telefonmann:

--- Zitat von: Spid am 29.01.2020 12:54 ---Was steht in der Fortbildungsvereinbarung? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu?

--- End quote ---
Nein. Diesbezüglich gibt es keine Dienst-/Betriebsvereinbarung. Hilft es weiter?

Spid:
Und was steht nun in der Fortbildungsvereinbarung?

Telefonmann:

--- Zitat von: Spid am 29.01.2020 13:02 ---Und was steht nun in der Fortbildungsvereinbarung?

--- End quote ---

Also es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Es läuft etwas anders ab, daher ist das ja alles so schwammig.
Man bezahlt den Dienstleister dafür dass ich geschult werde und ich soll hingehen. Fertig.

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