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Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?
Mond6:
Ja, hab ich missverständlich formuliert.
Alles was über die im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Tage hinausgeht ist Verhandlungssache.
Telefonmann hat anscheinend 10 Tage angeboten bekommen und soll 2 Tage selbst "investieren". Da die Kosten auch der AG trägt scheint es ein sehr faires Angebot zu sein.
Ich persönlich würde abwägen ob die Weiterbildung auch mir oder nur dem Betrieb nutzt. Es kann auch ein interessantes Thema sein oder....muss jeder selbst entscheiden.
Das muss im Vorfeld abschließend von beiden Seiten geklärt sein. Die Möglichen Folgen einer nachträglichen Absage sind hinreichend diskutiert worden.
WasDennNun:
Ich würde mich als AG und als AN dagegen verwehren, dass der AG dem AN vorschlägt was der AN mit seinem Bildungsurlaub macht. Er hat kein Anrecht und keinen Zugriff auf diese.
Umgekehrt würde da ein Schuh draus und solche Fälle kenne ich auch:
Ich habe Interesse an einer Weiterbildung, die auch dem AG nutzt, (egal was Sprachkurs, Excel Kurs, ....) und schlage meinem AG vor, dass ich diesen Kurs als Bildungsurlaub mache und er dafür die Gebühren übernimmt.
Insofern verstehe ich jetzt nicht was du mit Alles was über die im jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Tage hinausgeht ist Verhandlungssache.
Der AG hat doch keine vorgeschrieben Tage die er mir an beruflicher Fortbildung geben zu hat.
Und umgekehrt, es ist mitnichten Verhandlungssache, wenn der AG mir eine 6-7 Tage Schulung anordnet. Dann habe ich dahin zu gehen und basta. Und natürlich sind dann auch die entsprechenden Stunden zu vergüten.
Und wie du ja richtig ausführst, wenn jedoch die Erwartung/Forderungen AG/AN seitig nicht vorab kommuniziert werden, dann kommt es zu der Konfliktsituation wie Telefonmann sie jetzt hat.
Mond6:
OK, Fallbeispiel:
In den ´90ern habe ich meinen damaligen AG den Vorschlag gemacht einen 7 wöchigen Qualifikationslehrgang zu besuchen. Zum einen weil ich diesen für meine berufliche Zukunft gut brauchen konnte zum anderen da diese Qualifikation vom AG für meine damalige Position ursprünglich gefordert war. (Auch damals gab es Fachkräftemangel und so konnte ich ohne Zusatzqualifikation anfangen)
Mein Vorschlag war: Ich übernehmen die Kosten und der AG zahlt weiterhin meine Bezüge.
Gegenvorschlag des AG: Der AG übernimmt die Kosten und stellt mich unbezahlt frei.
Ergebnis nach konstruktivem Gespräch: Der AG übernimmt die Kosten (damals ca. 6000 DM zuzüglich Unterkunft) bezahlt 4 Wochen meine Bezüge und ich nehme 2 Wochen Bildungsurlaub sowie 1 Woche Erholungsurlaub. Dafür habe ich mich verpflichtet 2 Jahre nicht zu kündigen.
Somit bleibt auch die Aussage von Kaiser80 absolut korrekt.
Also: Miteinander sprechen, eine Lösung finden, Absprachen einhalten.
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