Also hat der AG Dir angeboten, Dir eine Fortbildung zu bezahlen und Du hast das Angebot angenommen und zugestimmt, sie zu besuchen. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Mithin hat der AG nicht die Pflicht, Deine Teilnahme zu entgelten. Auch eine Freistellung für die Termine unter der Woche ist - da nicht vereinbart - pure Großzügigkeit des AG, der ansonsten auch verlangen könnte, daß Du die Zeit nacharbeitest. Du hättest derlei halt vereinbaren müssen, wenn Du es wolltest.