Fortbildung/Schulung am Wochenende -> Freizeitausgleich?

Begonnen von Telefonmann, 29.01.2020 12:52

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Telefonmann

Ich bin beschäftigter im öffentlichen Dienst (TV-L Allg.) und mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Fortbildung die insgesamt 12 Tage beinhaltet. Es sind 10 Tage unter der Woche (Mo-Fr) und dann ist da ein Wochenende (Sa und So). Bisher gibt es wohl die unverbindliche Aussage, dass es dafür keinen Freizeitausgleich geben wird, da es sich ja um eine Schulung und keine Arbeit handelt. Also wäre ich insgesamt 12 Tage am Stück beschäftigt.

Gibt es da eine aktuelle Gesetzesgrundlage, dass der Arbeitgeber recht hat?
Ich fühle mich unfair behandelt in diesem Fall und soweit ich recherchieren konnte, müsste ich für die zwei Tage einen Ausgleich kriegen.

Vielen Dank im Voraus!

Spid

Was steht in der Fortbildungsvereinbarung? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu?

Telefonmann

Zitat von: Spid in 29.01.2020 12:54
Was steht in der Fortbildungsvereinbarung? Gibt es eine Dienst-/Betriebsvereinbarung dazu?
Nein. Diesbezüglich gibt es keine Dienst-/Betriebsvereinbarung. Hilft es weiter?

Spid

Und was steht nun in der Fortbildungsvereinbarung?

Telefonmann

Zitat von: Spid in 29.01.2020 13:02
Und was steht nun in der Fortbildungsvereinbarung?

Also es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Es läuft etwas anders ab, daher ist das ja alles so schwammig.
Man bezahlt den Dienstleister dafür dass ich geschult werde und ich soll hingehen. Fertig.

WasDennNun

Entweder der AG weißt an, dass du da Sa/So zu erscheinen hast, oder du machst es freiwillig oder lässt es bleiben?

Unabhängig davon, habe ich schon AGs erlebt, die diese WE Arbeit als 50/50 vereinbaren.
Ein Tag zahlt er ein Tag  machst du privat. Und man hat sich dann an eine Schulung und Zertifikat erfreut.
Win/Win halt.

Spid

Du schriebst:
Zitat von: Telefonmann in 29.01.2020 12:52
mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Fortbildung

Also was nun? Schickt er Dich, verlangt er, daß Du hingehst, bezahlt er Deine Fortbildung nur? Und was wurde diesbezüglich vereinbart?

Telefonmann

Zitat von: Spid in 29.01.2020 13:13
Du schriebst:
Zitat von: Telefonmann in 29.01.2020 12:52
mein Arbeitgeber bezahlt mir eine Fortbildung

Also was nun? Schickt er Dich, verlangt er, daß Du hingehst, bezahlt er Deine Fortbildung nur? Und was wurde diesbezüglich vereinbart?

Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.

WasDennNun

Zitat von: Telefonmann in 29.01.2020 13:18
Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.

und wenn es eine Fortbildung ist, die mich persönlich interessiert, dann wäre es mir persönlich auch egal, wie die es zeitlich geregelt ist.

RsQ

Zitat von: Telefonmann in 29.01.2020 13:18
und ich stelle mir die oben genannte Frage.

... und welche Antwort (nicht die "wohl unverbindliche") hat dein AG dir dazu gegeben?

Telefonmann

Zitat von: WasDennNun in 29.01.2020 13:21
Zitat von: Telefonmann in 29.01.2020 13:18
Es wurde gar nichts über Freizeitausgleich etc. vereinbart. Mir wurde diese Möglichkeit der Fortbildung angeboten und ich habe dem zugestimmt, ohne dass vorher über Wochenendeinsätze oder grundsätzlich Zeiten gesprochen wurde. Und nun sind die Termine bekannt und ich stelle mir die oben genannte Frage.
Dann ist es dir ja überlassen Sa/So hinzugehen oder es sein zu lassen, wenn der AG nur die Fortbildung bezahlt ohne zu fordern, dass du auch jeden Tag anwesend bist.

Prima. Dann lasse ich es sein, sorge für schlechte Stimmung und der AG hat für etwas bezahlt, wofür ich dann keine Bescheinigung kriege da nicht bestanden :D

Telefonmann

Zitat von: RsQ in 29.01.2020 13:21
Zitat von: Telefonmann in 29.01.2020 13:18
und ich stelle mir die oben genannte Frage.

... und welche Antwort (nicht die "wohl unverbindliche") hat dein AG dir dazu gegeben?

AG würde mir kein Freizeitausgleich gewähren. Das ist die Aussage.

Spid

Also hat der AG Dir angeboten, Dir eine Fortbildung zu bezahlen und Du hast das Angebot angenommen und zugestimmt, sie zu besuchen. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Mithin hat der AG nicht die Pflicht, Deine Teilnahme zu entgelten. Auch eine Freistellung für die Termine unter der Woche ist - da nicht vereinbart - pure Großzügigkeit des AG, der ansonsten auch verlangen könnte, daß Du die Zeit nacharbeitest. Du hättest derlei halt vereinbaren müssen, wenn Du es wolltest.

Telefonmann

Zitat von: Spid in 29.01.2020 13:27
Also hat der AG Dir angeboten, Dir eine Fortbildung zu bezahlen und Du hast das Angebot angenommen und zugestimmt, sie zu besuchen. Weitere Absprachen wurden nicht getroffen. Mithin hat der AG nicht die Pflicht, Deine Teilnahme zu entgelten. Auch eine Freistellung für die Termine unter der Woche ist - da nicht vereinbart - pure Großzügigkeit des AG, der ansonsten auch verlangen könnte, daß Du die Zeit nacharbeitest. Du hättest derlei halt vereinbaren müssen, wenn Du es wolltest.

Danke für die ausführliche Antwort.

Caesar42

Zeiten von Ausbildung oder Fortbildung sind Arbeitszeit.