Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Von E6 zu E9a
BBBB:
Was ich in dem Zusammenhang nicht verstehe: Das Personalamt ist doch eigentlich ein interner Dienstleister.
Wenn ein Mitarbeiter kommt und eine Anfrage hat, sei es zu ATZ oder wie sich sein Gehalt/Urlaubsanspruch bei einer Stundenreduzierung entwickeln würde oder ob und in welchem Umfang es Arbeitsbefreiung gibt, so wird er doch (hoffentlich) auch nicht wissentlich angelogen. Warum dann beim Thema Eingruppierung?
Was für "Kollegen" sitzen bitte hier in manchen Personalämtern? ::)
Spid:
Das Personalamt dient allein dem AG. Eine Beratung von AN im Einzelfall stellt eine verbotene Rechtsberatung mit erheblichen Haftungsrisiken dar.
Micha E:
Ich hätte ja schon längst den zuständigen Personalrat angerufen.
BBBB:
--- Zitat von: Spid am 31.01.2020 11:53 ---Das Personalamt dient allein dem AG. Eine Beratung von AN im Einzelfall stellt eine verbotene Rechtsberatung mit erheblichen Haftungsrisiken dar.
--- End quote ---
Das heißt du würdest einem Mitarbeiter freundlich den Weg aus dem Personalbüro zeigen wenn er zu dir kommt und fragt wie sich sein Urlaubsanspruch verändert wenn er beispielsweise unterjährig von einer 4 auf eine 5 Tagewoche wechselt oder wie sich analog sein Entgelt (brutto sowie auch netto) verändert?
Spid:
Ich bin nicht der Türsteher der Personalstelle. Die dortigen Mitarbeiter sind aktenkundig belehrt und sehen sich arbeitsrechtlichen Konsequenzen - mindestens eine Abmahnung, bei Eintritt einer schwerwiegenden Folge jedenfalls die Kündigung (und ggfs. die Inanspruchnahme für verursachte Schäden) - ausgesetzt, so sie eine verbotene Rechtsberatung durchführen, werden also ggfs. selbst denjenigen der Tür verweisen.
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