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Von E6 zu E9a

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waftucktuck:
Hallo, da ich als Quereinsteiger auch nicht weiß ob eine Ausbildungs- und Prüfungspflicht besteht dürfte ich die Stelle auch nicht mit E8 bekommen haben. In der Stellenausschreibung steht da nichts von sondern eben der
Punkt " kaufmännische Ausbildung"  den ich ja habe.

waftucktuck:
Ich denke die EG werden mit der Stellenbeschreibung, also hier E9a bezahlt. Und diese Stelle habe ich jetzt ca. 
1 Jahr  und werde mit E8 bezahlt.

Gemeindefuzzi:

--- Zitat von: superbraz am 31.01.2020 09:54 ---
--- Zitat von: Kurbalin am 31.01.2020 08:55 ---...Immerhin gelten für EG 8 die gleichen Anforderungen, wie bei EG 9a...

--- End quote ---

das bezweifle ich...wieso sollte es dann die beiden unterschiedlichen EG geben?
wonach wird es dann entschieden? nach nase?

--- End quote ---

ein Blick in die EGO hätte gereicht!

AB E6 (guvFK) sind die Merkmale gleich, die Gruppen unterscheiden sich lediglich durch das Maß an sL (20%; 33% u >50%) für die E7; E8 und E9a.

Spid:
Der AG versagt mutmaßlich bei der Anwendung tariflicher Regelungen. Warum sollte er jene zur Ausbildungs- und Prüfungspflicht korrekt anwenden?

Kurbalin:

--- Zitat von: superbraz am 31.01.2020 09:54 ---das bezweifle ich...wieso sollte es dann die beiden unterschiedlichen EG geben?
wonach wird es dann entschieden? nach nase?

--- End quote ---

Mein Fehler, da habe ich mich vielleicht etwas etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meinte selbstverständlich nicht die Anforderungen gem. Stellenprofil, die zur Bewertung der Eingruppierungstatbestände herangezogen werden, sondern die persönlichen fachlichen Voraussetzungen, die ein Stelleninhaber erfüllen muss, um entsprechend eingruppiert zu werden.

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