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Von E6 zu E9a
Kaffeetassensucher:
Eigentlich kann man nur jedem, der im öD anfängt, raten, sich zumindest in Grundzügen mit den maßgeblichen Tarifverträgen und dessen Regelungen zu befassen, bevor das böse Erwachen kommt.
Die Azubis (zumindest jene in der Verwaltung) sollten dazu aber eigentlich während ihrer Ausbildungszeit in der Berufsschule bzw. außerbetrieblichem oder innerbetrieblichem Unterricht vermittelt bekommen haben. Ich weiß, was nicht eh zu einem Ohr rein und zum anderen wieder rausgeht ist binnen 12 Stunden nach der Prüfung in Personalrecht wieder vergessen, aber zumindest sollten sie sich daran erinnern, schon einmal irgendwas zu diesem Thema gehört zu haben.
Dass frisch ausgelernte Azubis auch bei uns nicht direkt auf eine E9a-Stelle gesetzt werden, ist auch bei uns der Fall. Aber denen wird dann eben gesagt "wir specken die Stelle für ein Jahr etwas ab, sodass du E7 eingruppiert bist und wenn du dich in der Zeit bewährst, werden die Aufgaben noch einmal angepasst, sodass sich wieder eine E9a ergibt". Also nix mit "das geht nicht, das dürfen wir nicht, das ist tariflich nicht möglich".
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 30.01.2020 12:01 --- Also nix mit "das geht nicht, das dürfen wir nicht, das ist tariflich nicht möglich".
--- End quote ---
Es ist immer wieder schön, wenn man von positiven Beispielen hört.
Applaud
Organisator:
Aber zurück zum Thema,
es fehlt ja noch die Antwort zum Thema Prüfungspflicht...
Kurbalin:
--- Zitat von: Organisator am 30.01.2020 13:27 ---Aber zurück zum Thema,
es fehlt ja noch die Antwort zum Thema Prüfungspflicht...
--- End quote ---
Ist die Antwort auf diese Frage in diesem Sachverhalt nicht eigentlich belanglos? Immerhin gelten für EG 8 die gleichen Anforderungen, wie bei EG 9a... Wenn man also eine Eingruppierung in EG 8 offenbar möglich war, ist die Eingruppierung in EG 9a in gleichem Maße bzw. mit der exakt derselben Begründung möglich. Oder etwa nicht?
Andernfalls hätte man der Dienstherr ja ohnehin zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens bereits den Standpunkt vertreten müssen, dass der TE nicht die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit auf der Stelle erfüllt. Ich kann schlecht jemanden nehmen, der die Anforderungen nicht erfüllt und daher weniger verdient, aber von ihm die Ausübung der Tätigkeit, für die er die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlangen. Hü oder hott...
superbraz:
--- Zitat von: Kurbalin am 31.01.2020 08:55 ---...Immerhin gelten für EG 8 die gleichen Anforderungen, wie bei EG 9a...
--- End quote ---
das bezweifle ich...wieso sollte es dann die beiden unterschiedlichen EG geben?
wonach wird es dann entschieden? nach nase?
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