Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Berechnung Jahressonderzahlung

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Isie:
Es sei denn, es handelt sich um einen völlig neuen Arbeitsvertrag. Im Bereich des TV-L würde nach den dort geltenden Durchführungshinweisen auf der Basis des neuen Arbeitsvertrages berechnet. Das vorherige AV würde nur bei den Zwölfteln einbezogen, aber nicht bei der Bemessungsgrundlage.

Spid:
Doch, auch dann. Durchführungshinweise sind unbeachtlich und begründen keinen Anspruch. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

Isie:
Selbst wenn. Die Durchführungshinweise zum TVöD enthalten eine Regelung zum Bemessungszeitraum, die besagt, dass bei mehreren nacheinander bestehenden Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber das am 01.12. bestehende maßgebend ist.

Ich würde es versuchen. Weniger wird es nicht werden, aber vielleicht deutlich mehr.

Spid:
Durchführungshinweise sind und bleiben unbeachtlich - zumal hier noch nicht einmal die Vermutung naheliegt, es wären mehrere unterschiedliche Arbeitsverhältnisse.

Isie:
Die unterschiedlichen Entgeltgruppen sprechen dafür, dass es sich um verschiedene Arbeitsverhältnisse handelt. Wenn das hier tatsächlich der Fall ist und der Arbeitgeber sich an die Durchführungshinweise hält, muss er nachzahlen. Dabei ist es egal, ob die Durchführungshinweise rechtlich unbeachtlich sind. Wie gesagt, ich würde es versuchen. Möglicherweise fehlt im Bezügeabrechnungsverfahren bei albertoo nur ein Merkmal, das ein durchgängiges Beschäftigungsverhältnis von zwei nacheinander bestehenden Beschäftigungsverhältnissen unterscheidet.

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