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Berechnung Jahressonderzahlung

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Spid:
Es deutet absolut nichts darauf hin, daß es sich um zwei Arbeitsverhältnisse handelte. Das wäre nur bei einer Unterbrechung - die der TE verneint hat - oder, wie Du zutreffend ausführtest - durch das Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses und der Begründung eines neuen im Anschluss. Trotz Deines unmißverständlichen Hinweises hat der TE eine Befristung nicht bestätigt. Eine Darlegung, weshalb ein Wechsel der Entgeltgruppe auf mehrere Arbeitsverhältnisse hinweisen sollte, obwohl ein solcher üblicherweise im bestehenden Arbeitsverhältnis stattfindet, bist Du weiter schuldig. Das alles ist ohnehin nur relevant, wenn die Durchführungshinweise des jeweiligen KAV die von Dir in Unkenntnis des zuständigen KAV - die Durchführungshinweise aller KAVe geprüft oder ins Blaue geraten? - behauptete Regelung enthalten und der AG diese Durchführungshinweise - von denen Du nicht nur behauptet hast, sie seien „eine Anweisung an die Bezügeverwaltung“ und bindend für den AG, was beides falsch ist - auch tatsächlich anwendet. Und selbst wenn er das - manchmal, grundsätzlich, stets - täte, ergäbe sich daraus grundsätzlich kein Anspruch, von dem Du dem TE empfiehlst, ihn ggfs. geltend zu machen. Selbst ein dem Anliegen des TE gewogener Personaler wird sein Wohlwollen schnell verlieren, wenn der TE den Mist vorbringt, den Du hier verzapfst. Es spricht ja nichts dagegen, auf evtl. vorhandene und auf die Situation des TE zutreffende Durchführungshinweise zu verweisen und den AG vor diesem Hintergrund um ein Überdenken seiner Berechnung zu bitten. Unzutreffende Behauptungen und wahrheitswidrige Darstellungen sind dabei aber auch in diesen postfaktischen Zeiten absolut nicht hilfreich!

Isie:
Falls albertoo wie von mir vermutet 2 Arbeitsverhältnisse hatte, wird er hoffentlich nachfragen und danach hier berichten, wie es ihm ergangen ist. Falls es nur ein Arbeitsverhältnis war, ist ja alles klar. Ihm hoffentlich auch.

Spid:
Und hast Du nun die Durchführungshinweise aller KAVe überprüft oder ins Blaue geraten? Und weshalb sollte ein Wechsel der Entgeltgruppe auf mehrere Arbeitsverhältnisse hinweisen, wenn er üblicherweise im laufenden Arbeitsverhältnis geschieht?

Isie:
1. Nein, warum sollte ich? Ich betreibe keine kostenpflichtige Rechtsberatung, sondern gebe uneigennützig Ratschläge, aber zwinge niemanden, sie zu befolgen. Und falls mir dabei ein Fehler unterläuft, kann ich ja darauf bauen, dass du es bemerkst und mit viel Getöse monierst.
2. Weil ich genau diese Vertragsgestaltung schon oft genug gesehen habe, aber nur ganz selten die von dir vermutete Vertragsänderung bei einem Minijobber.

Spid:
Also war das
--- Zitat von: Isie am 04.02.2020 22:22 ---Selbst wenn. Die Durchführungshinweise zum TVöD enthalten eine Regelung zum Bemessungszeitraum, die besagt, dass bei mehreren nacheinander bestehenden Arbeitsverhältnissen zum selben Arbeitgeber das am 01.12. bestehende maßgebend ist.

--- End quote ---
gelogen. Oder waren nicht die Durchführungshinweise, sondern irgendwelche gemeint? Und was sagt das über die Qualität Deiner Ausführungen?

Es ist auch eine Vertragsänderung, wenn die Arbeitsvertragsparteien einfach einen neuen Arbeitsvertrag schließen. Deine Vermutung zweier nacheinander bestehenden Arbeitsverhältnisse würde nur unter den von mir o.g. Voraussetzungen überhaupt zutreffen - und auf die gibt es keinen Hinweis bzw. hat der TE sie sogar explizit verneint.

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