Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
Spid:
Da die Verwaltungsübung nichts mit der tatsächlichen Praxis beim jeweiligen AG zu tun hat, sondern auf die Gesamtmenge aller Verwaltungen abstellt, läuft Dein Argument ebenso leer wie jenes, das auf die tatsächlichen Gesichtspunkte abstellt, da es um jene geht, die im Zusammenhang zum Tätigkeitsmerkmal stehen. Beim Bauingenieursbeispiel ist es ganz einfach: auf die Bedeutung für den AG kommt es nicht an. Ich rate zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit der referenzierten BAG-Rechtsprechung mit weiteren Verweisen.
Wastelandwarrior:
Habe ich. Die RdNr. 67 und 68 stützen neben RdNr. 55 ("zugewiese Veramtwortung") meine These. Es geht um die -tatsächliche- und nicht um die "abstrakte" Verwaltungsübung. Denn ich bleibe dabei, eine "abstrakte" Verwaltungsübung = Verantwortungsübertragung gibt es weder, noch ließe sie sich als objektiver Maßstab feststellen. Es feheln schlicht die Tatsachen. Der Verantwortungsgrad kann sich zwar auch direkt aus der übertragenen Aufgabe ergeben (z.B. Rechtsaufsicht), muss er aber nicht. Den "großen Arbeitsbereich" bei 1 Unterstellten abzulehnen ist auch kein Argument. ;-)
Wastelandwarrior:
off topic: "gehobener Angetselltendienst" vom BAG. ;D
Spid:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 17.02.2020 08:25 ---Habe ich. Die RdNr. 67 und 68 stützen neben RdNr. 55 ("zugewiese Veramtwortung") meine These. Es geht um die -tatsächliche- und nicht um die "abstrakte" Verwaltungsübung. Denn ich bleibe dabei, eine "abstrakte" Verwaltungsübung = Verantwortungsübertragung gibt es weder, noch ließe sie sich als objektiver Maßstab feststellen. Es feheln schlicht die Tatsachen. Der Verantwortungsgrad kann sich zwar auch direkt aus der übertragenen Aufgabe ergeben (z.B. Rechtsaufsicht), muss er aber nicht. Den "großen Arbeitsbereich" bei 1 Unterstellten abzulehnen ist auch kein Argument. ;-)
--- End quote ---
Du verkennst ja bereits den Begriff „Verwaltungsübung“. Inwiefern das Abstellen auf die übertragene Verantwortung Deine krude These stützen sollte, erschließt sich nicht. Die Übertragung von Verantwortung ist schließlich Voraussetzung dafür, daß sie überhaupt zu bewerten ist, es ergibt sich daraus kein Bewertungsbezug.
Spid:
--- Zitat von: Wastelandwarrior am 17.02.2020 08:26 ---off topic: "gehobener Angetselltendienst" vom BAG. ;D
--- End quote ---
Im BAT gab es so etwas ja auch, siehe §11 BAT.
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