Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung
Wastelandwarrior:
Dein Jugendamt-Beispiel. Weder ist 6 statt 2 "groß", noch spielt bei 750 Mitarbeitern eine Rolle, ob noch 2 andere von 40 Fachdiensten auch in der Liga spielen. > Übertreibung.
Wenn aber in einer Abteilung mit 5 Referaten, 4 dieser Referate eine mittelbare Kopfzahl zwischen 5 und 10 haben und 1 Referat eine mittelbare Kopfzahl von 60, dann ist das ein"großer Aufgabenbereich". Auch wenn in dieser schönen Republik sicher irgendwo eine Behörde existiert, in der alle Gruppen dieser Ebene 60-70 Mitabreiter haben. Das ist so, weil es weder rechtlich noch faktisch möglich ist, eine "durchschnittliche" mittelbare Führungsspanne zu ermitteln. Was auch offensichtlich ist.
Spid:
Es bedarf auch keiner mittleren Führungsspanne oder deren Ermittlung - die sich in der Tatsacheninstanz ja auch leicht durch das Einholen gutachterlicher Stellungnahmen feststellen ließe. Es geht um eine gewichtige Heraushebung beim Maß der Verantwortung aus der ohnehin verantwortungsvollen Tätigkeit einer E11 durch die schiere Größe des unterstellten Bereichs. Sowohl die Verantwortung einer E11-Tätigkeit als auch das Maß der Heraushebung aus der E11 als auch die Größe des unterstellten Bereichs stehen in einem Bezug zu den übrigen Verhältnissen vor Ort.
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