Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Entgeltgruppe Sachbearbeiter Online-Marketing

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Spid:
Jede auszuübende Tätigkeit ist der tariflichen Eingruppierungssystematik zugänglich, da bewußt unbestimmte Rechtsbegriffe verwandt wurden.

08Susanne:
E13 halte ich für das beschriebene Aufgabengebiet für unrealistisch. Einguppierung TVL E10 bis E11 für das Aufgabengebiet Online-Marketing: das wäre meine Einschätzung für dieses insgesamt doch recht anspruchsvolle und inzwischen recht bedeutende Aufgabengebiet

Spid:
Neben der fehlenden Darlegung, daß überhaupt die E9b erreicht würde, bleibt für E10/11 immer noch:

--- Zitat von: Spid am 11.02.2020 09:11 ---Und wo ist die besonders verantwortungsvolle Tätigkeit? Wo die besondere Schwierigkeit und Bedeutung?

--- End quote ---

08Susanne:
Gut, um diese Diskussion jetzt für mich zu beenden, machen wir jetzt einen Kompromiss.
An Spid: Sie haben recht.
An alle anderen: Meiner persönlichen Einschätzung nach, dürfte die Eingruppierung der beschriebenen Stelle irgendwo im Bereich E10 bis E11 liegen. Endgültig klären kann man das anhand der vorliegenden Informationen wohl eher nicht.

Spid:
Also bist Du zu sachbezogenen Darlegungen nicht in der Lage und stützt Deine Einschätzung stattdessen auf Gefühlchen - mal ganz abgesehen davon, daß Stellen nicht eingruppiert sind.

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