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Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
SeppiBeppi:
Rund 2 Jahre, allerdings war sie zum 1.1.2017 noch nicht in ihrer Elternzeit. Ist dann alles kurz nach dem 1.1.2017 passiert und somit können lt. meiner Recherche auch nicht irgendwelche Fristverschiebungen eintreten.
In ihren Unterlagen konnte auch das Schreiben des Arbeitgebers zu dem Sachverhalt von Anfang 2017 nicht aufgefunden werden - dafür jede Menge andere Dinge aus der Zeit Anfang 2017.
Als Ergebnis resultierte dann jedenfalls in 2019 weit nach ihrer Rückkehr und Gesprächen mit ihren Kollegen auch erst die Erkenntnis, dass sie da irgendwas verpasst hat.
Und da wundert sich der ÖD über Fachkräftemangel... :D
Spid:
Der AG hatte hinsichtlich des Antragserfordernis nicht einmal eine Informationspflicht. Er darf davon ausgehen, daß dem AN die tariflichen Regelungen, die auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung finden, bekannt sind. AN und AG sind schließlich Vertragspartner auf Augenhöhe, die für ihr selbstbestimmtes Handeln selbst verantwortlich sind.
Wastelandwarrior:
Es gab Konstellationen, in denen man ohne Antrag besser fuhr. Daher das Antragsrecht. Als pauschale Regelung war sie für diese Kollegin schlecht(weil sie die Fristen verpasst hat), für die allermeisten anderen war sie gut.
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