Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ausschlussfrist nach §29b verpasst - Handlungsoptionen
nichts_tun:
--- Zitat von: SeppiBeppi am 10.02.2020 21:05 ---Danke für die Auskünfte - ich hatte sowas schon im Hinterkopf. Dann schlage ich ihr mal vor, dass sie sich auf die offenen Stellen in ihrem Team bewirbt. ;p
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Das ändert ihre auszuübenden Tätigkeiten nicht, wenn ihre Kollegen - sofern verstehe ich das - die selben auszuübenden Tätigkeiten übertragen haben.
--- Zitat von: SeppiBeppi am 10.02.2020 21:05 ---Gibt es einen speziellen Grund wieso der Tarifvertrag in ihrem Fall so Hürden aufbaut - so richtig rational nachvollziehen können wir das nicht.
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Die Beschäftigten hatten ein Jahr Zeit bzw. verlängerte sich diese Ausschlussfrist bei Schwangerschaften bis zur Wiederkehr, um zu bedenken, ob sie diesen Antrag stellen. Wenn deine Freundin dies - aus welchen Gründen auch immer - nicht tat, muss man sich drei Jahre später darüber nicht beschweren.
SeppiBeppi:
Eine Schwangerschaft war tatsächlich involviert - ist aber letztendlich auch egal, weil sie offensichtlich alle Fristen verpasst hat.
Für mich als Nicht-ÖDler ist die ganze Situation nur schwer nachvollziehbar, wenn ihre Kollegen für äquivalente Tätigkeiten mehr Kohlen verdienen und sie nun in die Röhre schaut, weil irgendeine Frist verpasst wurde.
Spid:
Ausschlußfristen sind auch außerhalb des öD Ausschlußfristen. Sie finden sich sehr wohl auch in anderen Tarifwerken mit ähnlichen Konsequenzen.
SeppiBeppi:
Nachvollziehbar, allerdings hatte ich persönlich noch keinen Kontakt mit irgendwelchen Tarifverträgen. Macht aber auch nix, da die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit eindeutig ist.
Danke euch für die Auskunft :)
MrRossi:
Wie lange war sie denn "abwesend"?
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