Scheint ein Tarif- und Dienstrechtsexperte zu sein, dieser "Chef".
Nur weil er sich gutsherrenartig etwas wünscht, heißt das ja noch lange nicht, dass das rechtlich einforderbar wäre.
Bei Tarifbeschäftigten kann man u.U. bei AT-Verträgen davon ausgehen bzw. voraussetzen, dass sie in gewissem Umfang über das reguläre Maß hinaus "Mehrarbeit" leisten... ebenso bei Beamten in der B-Besoldung z.B.
Beim "normalen Lehrkörper einer Schule" fehlt mir aber die Kreativität, eine rechtfertigende Anspruchsnorm aus Sicht des Chefs zu finden. Zumal die kausale Kopplung an den Umstand, das jmd. auf einer Beförderungsstelle sitzt, argumentativ doch sehr hanebüchen wirkt.
Klingt wie eine verkappte PE-Maßnahme, aber insgesamt doch eher krude Praxis.