Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Bundesbeamter in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Johnny75:
--- Zitat von: clarion am 14.02.2020 21:39 ---BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
--- End quote ---
...und solange die Elternteile nicht verheiratet sind, gibt es sogar überhaupt kein Szenario, in dem die Kinder in die PKV "müssen", wenn die Mutter derjenige Elternteil ist, der in der GKV ist.
Bei verheirateten Elternteilen müssen gemeinsame Kinder dann in die PKV (oder frewillig GKV), wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger als das des privat versicherten ist und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
Nur als Ergänzung...
WasDennNun:
--- Zitat von: Johnny75 am 17.02.2020 11:32 --- und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
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Wo man ja idR erst im hD hinkommt.
BATKFMaui:
--- Zitat von: clarion am 14.02.2020 21:39 ---BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
--- End quote ---
Vielen Dank für Ihr Angebot, mir "Ahnung" zu verschaffen!
Können Sie uns die bedingungen nennen, unter welchen Kinder und Ehegatten in der GKV verbleiben können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
was_guckst_du:
..wer lesen kann ist im Vorteil... ;D
WasDennNun:
--- Zitat von: BATKFMaui am 17.02.2020 15:17 ---
--- Zitat von: clarion am 14.02.2020 21:39 ---BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
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Vielen Dank für Ihr Angebot, mir "Ahnung" zu verschaffen!
Können Sie uns die bedingungen nennen, unter welchen Kinder und Ehegatten in der GKV verbleiben können.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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--- Zitat von: Johnny75 am 17.02.2020 11:32 ---
--- Zitat von: clarion am 14.02.2020 21:39 ---BATKFMaui, man wenn Du keine Ahnung hast, lass das Posten doch einfach. Es ganz klare Regeln, unter welchen Bedingungen die Kids in der GKV bleiben dürfen! Auch wenn ein Elternteil privat versichert ist, dürfen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit dem anderen Elternteil in der GKV familienversichert werden. Außerdem ist es bei einen Beihilfeanspruch von 70% nicht sehr teuer, die Kids zu versichern!!!!!
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...und solange die Elternteile nicht verheiratet sind, gibt es sogar überhaupt kein Szenario, in dem die Kinder in die PKV "müssen", wenn die Mutter derjenige Elternteil ist, der in der GKV ist.
Bei verheirateten Elternteilen müssen gemeinsame Kinder dann in die PKV (oder frewillig GKV), wenn das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils niedriger als das des privat versicherten ist und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt (Stand 2020: €62.550,-) (SGB V §10 Abs. 3)
Nur als Ergänzung...
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