Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Bundesbeamter in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung
Gerda Schwäbel:
Kleine Anmerkung zu
--- Zitat von: Johnny75 am 17.02.2020 11:32 ---... und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt … (SGB V § 10 Abs. 3)
--- End quote ---
insbesondere zu "(Brutto-)Einkommen". Die gesetzliche Regelung (§ 10 Abs. 3 SGB V) verwendet stattdessen den Begriff "Gesamteinkommen" und was man darunter versteht sagt uns § 16 SGB IV: Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind die Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Bruttobezüge sind deshalb mindestens um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000 €) zu vermindern. Und was man auch nicht unbedingt aus der Regelung herauslesen kann: Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).
Johnny75:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 17.02.2020 17:44 ---Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).
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Vielen Dank für die Präzisierung, Frau Schwäbel! :)
Den Teil mit dem Familienzuschlag hatte ich auf einer einschlägigen Webseite auch gesehen, habe ihn aber außen vor gelassen, da ich keine Rechtsgrundlage hierfür finden konnte - dank Ihnen bin ich nun auch in dieser Hinsicht schlauer ;)
@wasdennnun: Fast, aber nicht ganz: A 13 Stufe 6 reicht theoretisch - sogar abzgl. des € 1.000,- AN-Pauschbetrags ;)
Feidl:
--- Zitat von: clarion am 15.02.2020 22:31 ---So isses
Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
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Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete? ???
WasDennNun:
--- Zitat von: Feidl am 18.02.2020 08:36 ---
--- Zitat von: clarion am 15.02.2020 22:31 ---So isses
Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.
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Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete? ???
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weil man eine Lebenszeit nach Kinder hat, auch als Beamter
und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 18.02.2020 09:09 ---und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht
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Ich würde mich auch als Anwärter immer privat versichern. Wenn man nicht übernommen wird, ist man eh wieder pflichtversichert.
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