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Bundesbeamter in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung

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Gerda Schwäbel:
Kleine Anmerkung zu


--- Zitat von: Johnny75 am 17.02.2020 11:32 ---... und letzterer ein (Brutto-)Einkommen über der jeweils gültigen Jahresentgeltgrenze erzielt … (SGB V § 10 Abs. 3)
--- End quote ---

insbesondere zu "(Brutto-)Einkommen". Die gesetzliche Regelung (§ 10 Abs. 3 SGB V) verwendet stattdessen den Begriff "Gesamteinkommen" und was man darunter versteht sagt uns § 16 SGB IV: Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind die Werbungskosten zu berücksichtigen. Die Bruttobezüge sind deshalb mindestens um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.000 €) zu vermindern. Und was man auch nicht unbedingt aus der Regelung herauslesen kann: Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).

Johnny75:

--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 17.02.2020 17:44 ---Der Familienzuschlag bleibt bei dieser Berechnung außer Ansatz (Urteil des BSG vom 29.7.2003 – B 12 KR 16/02 R).

--- End quote ---

Vielen Dank für die Präzisierung, Frau Schwäbel! :)

Den Teil mit dem Familienzuschlag hatte ich auf einer einschlägigen Webseite auch gesehen, habe ihn aber außen vor gelassen, da ich keine Rechtsgrundlage hierfür finden konnte - dank Ihnen bin ich nun auch in dieser Hinsicht schlauer ;)

@wasdennnun: Fast, aber nicht ganz: A 13 Stufe 6 reicht theoretisch - sogar abzgl. des € 1.000,- AN-Pauschbetrags ;)

Feidl:

--- Zitat von: clarion am 15.02.2020 22:31 ---So isses

Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.

--- End quote ---
Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete?  ???

WasDennNun:

--- Zitat von: Feidl am 18.02.2020 08:36 ---
--- Zitat von: clarion am 15.02.2020 22:31 ---So isses

Noch mal für alle!!! Sowieso man auf Lebenszeit verbeamtet ist, ist die Kombination Beihilfe und PKV für 99% der Beamten die bessere Variante.

--- End quote ---
Wieso erst bei auf Lebenszeit verbeamtete?  ???

--- End quote ---
weil man eine Lebenszeit nach Kinder hat, auch als Beamter
und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 18.02.2020 09:09 ---und weil wenn man nur Anwärter ist und nicht übernommen wird, das ja anders aussieht

--- End quote ---

Ich würde mich auch als Anwärter immer privat versichern. Wenn man nicht übernommen wird, ist man eh wieder pflichtversichert.

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