Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeugnis
Liselotte:
Hallo zusammen,
ich möchte mich bewerben und wollte ein Zwischenzeugnis vom Personalamt haben. Leider haben diese abgelehnt, da sie meinten, dass ich keinen wichtigen Grund vorlegen kann. Es gibt zwar den Paragraphen im TVöD, aber ich frage mich, wie das so bei anderen Kommunen ist? Stellt sich das Personalamt bei Euch auch so an? Was ist dabei ein Zwischenzeugnis auszustellen? Privatrechtlich klappt es doch auch...
Danke und Gruß
Liselotte
Spid:
Der Anspruch auf das Zwischenzeugnis ist doch ein arbeits- und somit ein zivilrechtlicher Anspruch. Die Bewerbung ist ein triftiger Grund, einen wichtigen Grund braucht es nicht. Der Anspruch läßt sich gerichtlich durchsetzen.
Liselotte:
Ja, aber dadurch, dass man es nicht unbedingt sagen will, dass man sich wegbewerben möchte (kommt nicht so gut beim Chef), ist es schwierig. Gibt es evtl. andere Vorschläge? Tipps?
Spid:
Wenn Du eh gehen möchtest, was interessiert es Dich, was irgendwer dazu meint?
Lars73:
Ich möchte gern ein Zwischenzeugnis um es mir an die Pinnwand zu heften funktioniert halt nicht. Du musst halt sagen, dass du es für Bewerbungen willst. Wobei doch sowieso jedem klar ist was der Hintergrund der Frage ist (wenn es nicht einen Wechsel des Vorgesetzten oder deutliche Änderung der Aufgaben gab/gibt).
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