Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Arbeitszeugnis

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clarion:
Hallo, ich würde das Zwischenzeugnis ohne Begründung und unter Nennung der Rechtsgrundlage schriftlich anfordern. Die Rechtgrundlage kann Spid sicher konkret benennen.

Spid:
Die Rechtsgrundlage §35 Abs. 2 TVÖD fordert einen triftigen Grund.

RsQ:

--- Zitat von: Spid am 13.02.2020 19:33 ---Die Rechtsgrundlage §35 Abs. 2 TVÖD fordert einen triftigen Grund.

--- End quote ---

Ist irgendwo näher ausformuliert, was als "triftiger Grund" gilt?

Spid:
Das ist recht gut ausgeurteilt. Bewerbung, Vorgesetztenwechsel, Versetzung, Betriebsübergang...

WasDennNun:
Und Personalamt soll ein Zwischenzeugnis erstellen, ohne das der Vorgesetzte davon Kenntnis bekommt?!?!?!?!



Wasch mich aber mach mich nicht Nass.

Da verstehe ich das Personalamt nicht, die können doch einfach nen Serienbrief raus hauen, war beschäftigt, von bis über die Qualittät der Arbeit können wir nichts schreiben, da der Fachvorgesetzte nicht befragt werden soll ??? :o :(

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