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Fahrzeit zur Weiterbildung
Ingsten:
Hallo zusammen, ich hab jetzt leider nichts gefunden deswegen mach ich jetzt hier ein neues Thema.
Anfang März fahre ich zu einer Weiterbildung die mir aufgetragen wurde. Die Weiterbildung ist ca. 530 km von der normalen Arbeitsstätte entfernt . Jetzt meine frage wo ich keine Info zu gefunden habe.
1. Ist es eine Dienstreise wenn man vom Arbeitgeber sprich der Kommune dazu bestellt wird ? Wenn ja
2. Ist die Fahrzeit wenn man einen Dienstwagen bekommt oder mit dem eigenen Auto hin und zurück fährt Arbeitszeit?
3. Wenn ich 5 Stunden gearbeitet habe ist es Erlaubt das ivh dann noch eine strecke von 5 Stunden im Bestfall natürlich ( die strecke kann auch mit bis zu 8 o. 9 std gefahren werden durch Stau).
4 . Die Rückfahrt nach dem Lehrgang/Weiterbildung wäre nach 15 Uhr heisst die gleiche zeit wie in Punkt 3. Ist dies zulässig wenn ich vorher 6 Stunden den Lehrgang hatte ?
WasDennNun:
Bei uns:
Ja
Ja
ja
ja
Und was sagt deine Dienststelle dazu?
Ingsten:
Bei der Stadtverwaltung noch nicht nach gefragt . Der der bei uns zuständig ist wollt sich erstmal informieren wie das im tvöd geregelt ist.
Aber wenn du sagst das bei dir die Fahrzeit als Arbeitszeit gerechnet wird dürfte man doch regulär nach dem dem Lehrgang nur noch 4 std fahren wegen arbeitsschutzgesetz
clarion:
Hallo, erlaubt sind bis zu 12 Stunden+ Pausen. Das könnte reichen. Es kann sein, dass ihr andere Dienstvereinbarungen habt, da musst Du mal mit der Personalstelle reden. Da mein Bundesland groß ist, komme ich auf Dienstreisen auch manchmal in die Nähe der 12 Stunden. Da haben wir aber auch die klare Ansage, wer länger unterwegs ist und nicht ins Hotel geht, tut dieses auf eigene Gefahr und bekommt auch nicht mehr als 12 Stunden angeschrieben.
Organisator:
--- Zitat von: Ingsten am 13.02.2020 19:03 ---2. Ist die Fahrzeit wenn man einen Dienstwagen bekommt oder mit dem eigenen Auto hin und zurück fährt Arbeitszeit?
--- End quote ---
Grundsätzlich ist Reisezeit keine Arbeitszeit. Wenn wie bei WasDennNun Reisezeit als Arbeitzeit anerkannt wird, bedarf es einer behördlichen Regelung (idR eine Dienstvereinbarung). Du müsstest in Deiner Behörde schauen, wie es dort gegegelt ist.
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