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[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???
Uschi:
--- Zitat von: LehrerInNRW am 14.02.2020 14:56 ---Normalerweise sollte mittlerweile mit einer Beförderung die Übernahme einer Aufgabe verbunden sein. Zum Beispiel die Leitung der Bücherei. Die Mehrarbeit, die man dadurch hat, wird dann eben mit der Beförderung bezahlt und nicht mit Entlastungsstunden. Das man dafür Verwaltungsaufgaben übernimmt ist mir neu.
Für welche Aufgabe ist denn befördert worden?
--- End quote ---
Es handelt sich um Tätigkeiten im Orga-Bereich.
Aber die Rechnung geht so nicht auf. Denn das hieße in der Konsequenz, dass eine Kollegin/ ein Kollege, die/der sich schrittweise von A12 zu A16 hocharbeitet, am Ende verpflichtet wäre regelmäßig 53 Stunden pro Woche zu arbeiten. Im Beamtenrecht geht man aber je nach Bundesland von durchschnittlich 41 Stunden aus. Die Tätigkeit einer Schulleiterin/ Schulleiter wird nach einer Beförderung nur höher bewertet als die einer Hauptschullehrkraft.
Uschi:
Im Forum-Bereich TV-L habe ich folgenden Hinweis aus dem Beamtenrecht erhalten:
In NRW:
§ 61
Mehrarbeit
(1) Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, ohne Entschädigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse es erfordern. Wird sie oder er durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihr oder ihm innerhalb eines Jahres für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren.
(2) Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, so können an ihrer Stelle Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern für einen Zeitraum von längstens 480 Stunden im Jahr eine Mehrarbeitsvergütung erhalten.
Ich denke, damit ist klar, dass mein Schulleiter mit seiner Auffassung falsch liegt.
Chrisdus:
Fragen sie den Schulleiter doch mal nach der Grundlage seiner Aussage. :P
Die Arbeitszeit beträgt, wie sie bereits schrieben, 41h. Der Rest ist die Bewertung des Dienstpostens. Sie übernehmen höherwertige Aufgaben, also werden sie dafür besoldet. Da sie verbeamtet sind, bekommen sie allerdings eine Besoldung entsprechend ihres Amtes, was jedoch keine Entlohnung entsprechend der Stunden ist.
Somit erklärt sich auch der Verweis auf die Mehrarbeit.
In der Realität wird man von ihnen die Übernahme der im Stellenprofil ausgewiesenen Mehraufgaben erwarten. Letztlich wird man sie aber auch nur schwer dazu zwingen können, da bei einer Beförderung ins erste Beförderungsamt keine Probezeit oder Erprobungszeit analog dem Leitungsamt auf Probe vorgesehen ist.
Allerdings ist die Beförderung auch keine Belohnung für die Lebenszeit im Amt.
Welche Verwaltungsaufgaben waren denn ausgeschrieben?
LehrerInNRW:
De Verweis auf den TV-L ist nicht zielführend. Bei Beamten findet der TV-L keine Anwendung.
Wie ich schon schrieb und Chrisdus es auch schreibt. Mit der Beförderung wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Aufgabe für die sie befördert worden sind übernehmen, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten.
Eine Beförderung ohne Übernahme einer Aufgabe gibt es nicht mehr im Schuldienst NRW.
Uschi:
Danke für die vielfältigen Einschätzungen.
Noch mal ganz kurz und naiv:
Laut §61 Beamtengesetz beträgt die reguläre Wochenarbeitszeit für Beamte 41 Stunden.
Gilt dieser Paragraph auch nach einer Beförderung oder erhöht sich dann diese gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit? Ja oder Nein?
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