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[Allg] Mehrarbeit nach Beförderung???

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Chrisdus:
Alles, was Sie wissen müssen, wurde bereits mehrfach beschrieben: Sie werden für Ihr Statusamt besoldet, nicht für die Wochenstunden.
Sie wurden befördert mit Hinblick auf eine Aufgabe. Diese erfüllen sie nun für mindestens 5 Jahre. Dafür bekommen sie weniger bzw. keine Entlastungstunden mehr.

Oder in kurz: Die zusätzliche Aufgabe müssen Sie erledigen, da sie mehr Geld bekommen. Ob sie dann auch mehr Stunden arbeiten, kommt ganz auf Ihr Zeitmanagment an. Es hängt von ihnen ab. Ihr Chef kann verlangen, dass sie die Zusatzaufgaben erfüllen.

Isie:

--- Zitat von: LehrerInNRW am 14.02.2020 21:09 ---De Verweis auf den TV-L ist nicht zielführend. Bei Beamten findet der TV-L keine Anwendung.

Wie ich schon schrieb und Chrisdus es auch schreibt. Mit der Beförderung wird von Ihnen erwartet, dass Sie die Aufgabe für die sie befördert worden sind übernehmen, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten.

Eine Beförderung ohne Übernahme einer Aufgabe gibt es nicht mehr im Schuldienst NRW.

--- End quote ---
Dieselbe Anfrage wurde zunächst im Unterforum TV-L gestellt, weil die betroffene Lehrkraft Tarifbeschäftigte ist. Der TV-L hilft aber nicht weiter, weil bei Lehrkräften die für Beamte maßgeblichen Vorschriften gelten.

Woraus ergibt sich, dass bei einer Beförderung eine Zusatzaufgabe zu übernehmen ist, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten?

Uschi:

--- Zitat von: Isie am 15.02.2020 08:38 ---Woraus ergibt sich, dass bei einer Beförderung eine Zusatzaufgabe zu übernehmen ist, ohne dafür Entlastungsstunden zu erhalten?

--- End quote ---

Danke für die Zuspitzung der Frage. Die Dienstpflichten eines normalen Lehrers sind so festgelegt, dass sie in der Summe die Vorgabe von 41 Wochenstunden nicht überschreiten.
Die meisten ersten Beförderungsämter sind mit einer Aufgabe geknüpft, aber längst nicht alle. Wo steht, dass diese Aufgabe ZUSÄTZLICH zu den bestehenden Dienstpflichten erledigt werden muss? Das ist eine rein dienstrechtliche Frage.

Tagelöhner:
Und was spricht eigentlich dagegen, mal seinen Arbeitsethos als glücklicher Auserwählter der sog. "Bestenauslese" unter Beweis zu stellen und für seinen Dienstherr ein wenig mehr als das übliche Engagement im Gegenzug zur lebenslangen Alimentation inkl. sonstiger Privilegien zu erbringen?  ;D

Spid:
Mutmaßlich der Umstand, daß die TE TB ist, auf die lediglich aufgrund tariflicher Regelung die Regelungen für Beamte Anwendung finden.

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