Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übertragung von zusätzlichen Aufgaben
Spid:
--- Zitat von: jenna11 am 17.02.2020 12:37 ---Bei Zusammenlegung von Stellen, Streichung von Stellen, Änderung von Stellenplänen usw. ist der PR zu beteiligen.
Natürlich nicht die einzelne Zuweisung von Aufgaben.
Das liegt im Direktionsrecht.
Das hier hört sich aber schon komplexer an.
--- End quote ---
Mithin liegt also im konkreten Fall der TE mutmaßlich kein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand vor.
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 17.02.2020 12:44 ---Das hängt von den Details ab. Decken die bisherigen übertragenden Tätigkeiten die zukünftigen ab oder nicht. Nur weil die Tätigkeiten gleichwertig sind entfällt nicht der Mitbestimmungstatbestand der Eingruppierung, da ja das Ergebnis der Bewertung Gleichwertige Tätigkeit eben auch eine Eingruppierung ist. Hängt aber vom anzuwendenden Personalvertretungsgesetz ab. Ich bin mir nicht sicher ob alle Eingruppierung umfassen oder teilweise nur Höhergruppierung etc.
--- End quote ---
Klingt ja im Umkehrschluss so, als ob jede Änderung der Tätigkeiten oder Zeitanteile Mitbestimmungstatbestand sei.
Lars73:
Aber nur hinsichtlich der Eingruppierung. Ablehnung wäre im Kern nur bei falscher Eingruppierung möglich. Also nicht wirklich viel Möglichkeiten für den Personslrat.
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