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Übertragung von zusätzlichen Aufgaben

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Lars73:
In den meisten Personalvertretungsgesetzen sind die Ablehnungsgründe des PR abschließend geregelt. Welcher sollte hier greifen?

@WasDennNun
Die Eingruppierung muss in der Regel durch den Personalrat.

Spid:
Ist der PR überhaupt in der Mitbestimmung, wenn eine gleich bewertete Tätigkeit innerhalb einer Dienststelle und im gleichen Ort übertragen wird?

jenna11:
Bei Zusammenlegung von Stellen, Streichung von Stellen, Änderung von Stellenplänen usw. ist der PR zu beteiligen.
Natürlich nicht die einzelne Zuweisung von Aufgaben.
Das liegt im Direktionsrecht.
Das hier hört sich aber schon komplexer an.

WasDennNun:

--- Zitat von: Lars73 am 17.02.2020 12:31 ---@WasDennNun
Die Eingruppierung muss in der Regel durch den Personalrat.

--- End quote ---
Schon klar, aber ist doch hier nicht das Thema, oder?
Es geht doch nur darum, dass ein Stelle zusätzlich die Aufgaben einer (gleichwertigen) Stelle übertragen bekommt.
Da sehe ich keine eingruppierungsrelevante Übertragung von Tätigkeiten.

Lars73:
Das hängt von den Details ab. Decken die bisherigen übertragenden Tätigkeiten die zukünftigen ab oder nicht. Nur weil die Tätigkeiten gleichwertig sind entfällt nicht der Mitbestimmungstatbestand der Eingruppierung, da ja das Ergebnis der Bewertung Gleichwertige Tätigkeit eben auch eine Eingruppierung ist. Hängt aber vom anzuwendenden Personalvertretungsgesetz ab. Ich bin mir nicht sicher ob alle Eingruppierung umfassen oder teilweise nur Höhergruppierung etc.

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