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Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof

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Kühlschrank:
Hallo zusammen,

Thema passt zwar nicht 100% hier zum TVöD... aber vlt. hat jemand eine Antwort.
In unserer Verwaltung wird sich hinsichtlich des Personalbedarfs grundsätzlich auf das Gutachten des Landesrechnungshofs ( https://rechnungshof.rlp.de/fileadmin/rechnungshof/Weitere_Veroeffentlichungen/Organisation_und_Personalbedarf_der_Verbandsgemeindeverwaltungen.pdf ) gestützt, ohne die tatsächlichen Umstände (örtliche Gegenheiten usw.) der Stellen in der eigenen Verwaltung zu berücksichtigen.

Meine grundsätzliche Frage ist, wie verbindlich ist dieses Gutachten? Was passiert tatsächlich, wenn man mehr Stellen hat (seitens des Rechnungshofes, Kommunalaufsicht?)? Würde ein Personalbedarfskonzept unter Berücksichtigung der örtlichen Faktoren (egal ob von intern oder extern entworfen) Beanstandungen erfahren?

Vielen Dank!



Lars73:
Der Rechnungshof kann nur kritisieren aber nichts anweisen. Die Kommunalaufsicht hat ggf. gewisse Möglichkeiten. Aber letztlich gibt es einige Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommune. Diese sind natürlich größer wenn man einen ausgeblichenen Haushalt hat.

Man muss halt darstellen, dass die haushaltsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind.

Kühlschrank:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Hätte noch folgendes hinzuzufügen:

Nach dieser "tollen" Berechnung hat meine Stelle lt. Personalchef nur einen Umfang von 0,98. In der wöchentlichen Arbeitszeit (39h) sind die anfallenden Vorgänge nicht zu erledigen. Wegen einigen sachgebietsbezogenen Abend- und Wochenendterminen sowie die zusätzliche Aufgabe des Schriftsführers in kommunalen Gremien und der Tatsache, dass jegliche Arbeit nach Urlaubszeiten nachgearbeitet werden muss, liegt meine Überstundenzahl im Schnitt bei 120-130 am Ende jeden Jahres. Das wird mir allerdings so ausgelegt, als würde ich gezielt Stunden sammeln, was nicht der Fall ist, da ich einfach meine Arbeit machen möchte.

Es steht nun der Plan im Raum meine angebliche 0,98 Stelle mit Aufgaben aus einem anderen Sachgebiet "aufzufüllen", da ich ja anscheinend keine volle Stelle habe und theoretisch unterbeschäftigt bin.

Könnte ich mich im Falle einer zusätzlichen Aufgabenübertragung wehren oder bin ich dem Direktionsrecht des AG ausgeliefert?!

Vielen Dank!

Spid:
Überstunden können doch nur aus solchen Arbeitsstunden entstehen, die der AG angeordnet hat.

Lars73:
Dein Arbeitgeber kann dir weitere Aufgaben übertragen. Du musst weiterhin deine vertraglich geschuldeten Stunden leisten. Wenn diese nicht reichen meldest du dich beim Vorgesetzten und bittest um Klärung was nicht bearbeitet werden soll.

Was passiert mit den Plusstunden?

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