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Gutachten Personalbedarf Landesrechnungshof

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Kühlschrank:

--- Zitat von: Lars73 am 17.02.2020 11:13 ---0,98 schein doch ganz gut zu passen, wenn es bei Euch 1,00 sind.

Natürlich kann man auch eine eigene Personalbedarfsermittlung vornehmen. Dies ist aber sehr aufwendig und so ist es einfacher sich auf solche arbeiten zu stützen. Für den Bund ist das Vorgehen dazu hier beschrieben:
https://www.orghandbuch.de/OHB/DE/Organisationshandbuch/5_Personalbedarfsermittlung/personalbedarfsermittlung-node.html

--- End quote ---

Vielen Dank dafür! Zumindest mal eine andere Herangehensweise.
Es ist manchmal etwas verkehrte Welt: Im Unterricht des II. Lehrgangs werden uns Instrumente für Personalcontrolling usw. an die Hand gegeben und von einer auch nur geringfügigen Umsetzung dieses Themas ist man in der Praxis Lichtjahre entfernt. Wie im Handbuch für den Bund aufgeführt, wird uns im Unterricht ebenfalls eingetrichtert man müsse seine Vorgänge zeitlich dokumentieren und den jeweiligen Produkten zuweisen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Kühlschrank am 17.02.2020 10:51 ---Klar könnte ich das so machen, dann kommen allerdings nach kürzester Zeit wieder die Rückfragen warum diese und jene Maßnahme nicht abgearbeitet ist. Die Antwort "weil das Arbeitsvolumen in vorgegebener Zeit nicht zu schaffen ist" stößt dann wieder auf taube Ohren.

--- End quote ---
1.) Und, ist dann ja immer noch nicht dein Problem. Bleibt liegen ist halt so.
weil:
2.) Deine Antwort nicht heißen muss: "weil das Arbeitsvolumen in vorgegebener Zeit nicht zu schaffen ist" ,
sondern "weil sie es doch so entschieden haben! Denn sie wissen ja, dass das  Arbeitsvolumen in vorgegebener Zeit nicht zu schaffen ist und haben doch entschieden, diesen Umstand nicht zu ändern!."

Aber dazu muss man natürlich ein bisserl E*r in der Hose haben.

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