Vielleicht. Vielleicht bedarf es aber auch eines zeitlichen Vorlaufs, um die Temperatur im Gebäude auf eine solche anzuheben, bei der gearbeitet werden darf. Oder es bedarf aus irgendwelchen Gründen einer Warmwasserversorgung. Oder, oder, oder. Eine Heizung kann auch unmittelbar Schaden verursachen. In den allermeisten Fällen wird das nicht vorher absehbar sein. Es obliegt dem AG eine Risikobewertung vorzunehmen und die unternehmerische Entscheidung zu treffen, ob er einen davor setzt, der die Heizung ununterbrochen beobachtet, ob er einen im Nachbarraum pennen läßt, eine Rufbereitschaft einrichtet oder ob er es darauf ankommen läßt. Die Beurteilung der betrieblichen Notwendigkeit ist eine unternehmerische Bewertung, bei der dem AG naturgemäß ein weites Ermessen zukommt.