Hallo @ community,
eines gleich vorweg: ich weiß, dass gD für Beamte gilt, nicht für Angestellte des TV-L.
Es bahnt sich folgende Situation an, bei der ich Auskunft bräuchte, um mein weiteres Vorgehen ein wenig zu koordinieren/strukturieren.
Ein gD soll demnächst weggehen (vsl. in den nächsten 3 Monaten). Das steht zu 90% fest. Seine Aufgaben bleiben jedoch hier. Ich als einfacher Mitarbeiter (TV-L) muss die Aufgaben übernehmen. Nun meine Fragen dazu:
1.: ich habe keine Ausbildung, die dieses Gebiet abdeckt - muss ich trotzdem alles vom gD machen/übernehmen?
2.: der gD hat knapp 2 Jahre gebraucht, um die Grundlagen zu schaffen - muss ich mir das alles nun innerhalb der 3 Monate "Übergabesfrist" reinprügeln? Ich befürchte, dass ich das nicht kann.
3.: man liest ja oft, dass E8 = A9. Ich weiß, dass das eigentlich nicht zu vergleicht ist. In der Theorie müsste doch aber nun für mich eine neue Tätigkeitsbeschreibung angefertigt und mir die neuen Aufgaben übertragen werden, damit ich überhaupt tätig werden darf ?!? Hier bräuchte ich mal eure Erfahrung: kann ein Personaler !!!sauber!!! nach EGO feststellen, dass die Aufgaben der A9 einer E8 entsprechen?
Vllt hat jemand so ne grundsätzliche Schiene, die ich hier fahren sollte. Man bedenke dabei, dass ich bereits zu 100% beschäftigt bin (sei mal dahingestellt, wie diese 100% nun im öD definiert sind
). Es müssen also Aufgaben liegen bleiben.