Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Wo kann ich sehen, in welcher Stufe ich bin?
Spid:
Wie ich an anderer Stelle (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113084.msg156195.html#msg156195) bereits ausführte:
--- Zitat ---Seit 2013 dokumentieren wir bspw. - schon um dem Zuwendungsgeber Rechenschaft ablegen zu können, daß wir keine überzogenen Stufenzuordnungen vornehmen - ob der Bewerber im VG oder bei der Vertragsverhandlung die Stufe verhandelt und wenn ja, wie. Wer nicht verhandelt, bei dem werden keine Kann-Regelungen angewandt. Nahezu alle Männer verhandeln die Stufe, nur 2 Frauen haben seit Beginn der Aufzeichnungen verhandelt. Sauber dokumentiert liegt hier keine verbotene Ungleichbehandlung vor.
--- End quote ---
Kat:
--- Zitat von: lowsounder am 20.02.2020 07:21 ---Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
--- End quote ---
Wenn man Bezüge bekommt gibt es keinen Vertrag wo irgendwas drinstehen könnte.
Gerda Schwäbel:
--- Zitat von: Kat am 20.02.2020 09:42 ---
--- Zitat von: lowsounder am 20.02.2020 07:21 ---Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
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Wenn man Bezüge bekommt gibt es keinen Vertrag wo irgendwas drinstehen könnte.
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Es ging lowsounder erkennbar nicht um den Namen der Zahlung, sondern um den Namen der diese Zahlung erläuternden Abrechnung. Der ist ganz oft auch dann "Bezügemitteilung", wenn "Entgelte" gezahlt werden.
2Qt2beStr8:
--- Zitat von: Gerda Schwäbel am 20.02.2020 12:37 ---
--- Zitat von: Kat am 20.02.2020 09:42 ---
--- Zitat von: lowsounder am 20.02.2020 07:21 ---Es steht spätestens auf deiner Bezügemitteilung. Oder ruf deinen Personaler an. Die Stufe stand bei mir beispielsweise auch nicht im AV.
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Wenn man Bezüge bekommt gibt es keinen Vertrag wo irgendwas drinstehen könnte.
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Es ging lowsounder erkennbar nicht um den Namen der Zahlung, sondern um den Namen der diese Zahlung erläuternden Abrechnung. Der ist ganz oft auch dann "Bezügemitteilung", wenn "Entgelte" gezahlt werden.
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Also zumindest in Bayern heisst es definitiv "Bezügemitteilung" auch bei uns Beschäftigten!
Spid:
Da „Bezüge“ ein Synonym für Einkommen wie für Gehalt ist und das Entgelt der TB sowohl Gehalt als auch Einkommen darstellt, war der Einwand ohnehin Unfug.
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