Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Blick in die Kristallkugel: Streiks bei SuE

<< < (2/8) > >>

daseinsvorsorge:
Auf Wunsch der Arbeitgeber wurde beim letzten SuE-Abschluss vereinbart, dass bereits ab 07/19 Vorabgespräche zur Evaluierung mit den "Erfahrungen" zu den neuen Entgelttabellen stattfinden sollen. Diese wurde in 11+12/2019 umgesetzt.

Dass bereits jetzt - also in ungekündigten Zustand - Verhandlungen stattfinden, ist tatsächlich ungewöhnlich. Liegt nach Aussage der Gewerkschaften auch an dem Umstand, dass für den SuE-Bereich nur noch ein Mal (einseitig durch die Gewerkschaften) gekündigt werden darf. Nochmalige Kündigungsrechte für den SuE-Bereich  - in welchem Umfang auch immer -müssten dann mit den Arbeitgebern zusätzlich vereinbart werden.

Die Arbeitgeber haben aufgrund der Erfahrungen aus dem letzten "Kitastreik" wohl auch kein Interesse an einer Wiederholung und wollen deshalb solange wie möglich verhandeln. Allerdings ist aus den beiden Vorabgesprächen bereits deutlich geworden, dass sie zwar auch Veränderungsbedarfe sehen, die aber dem Grunde nach nichts kosten sollen.

Spid:
Mehr als einer Kündigung der Entgelttabellen bedarf es nicht, es gibt immer nur dieses eine Kündigungsrecht der Entgelttabellen. Die diesbezügliche Vorbringung erschließt sich mir nicht.

Wastelandwarrior:
Es gibt sicher irgendwo analoge Vorschriften zu den recht umfangreichen § 39 TV-L... wenn dort bisher eine separate Kündigungsmöglichkeit für die S-Tabelle drin war, heißt das ja nicht, dass sie auch zukünftig separat läuft.

Spid:
Jede einzelne Entgelttabelle kann stets separat gekündigt werden. Es wurden im TVÖD keine unterschiedlichen Mindestlaufzeiten der Entgelttabellen vereinbart. §56 BT-V enthält - und enthielt - auch keine derartigen Regelungen.

Wastelandwarrior:
ahh.. ok. Also zum 31.08.2020 -wie Anlage A auch.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version