Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufengleiche Übernahme?
Anonymos97:
Hey Leute,
Ich beginne am 01.04. eine neue Stelle und steige eine E-Stufe auf. Mir wurde gesagt, dass es stufengleich übernommen wird. Ich bin in Stufe 2 und würde nächstes Jahr Februar in Stufe 3 kommen, d. h. ich habe bereits ein Jahr in Stufe hinter mich gebracht.
Wird dieses Jahr angerechnet oder beginne ich bei Stufe 2 wieder bei 0 und benötige ab 01.04. wieder 2 Jahre bis Stufe 3?
Spid:
Handelt es sich um eine Einstellung oder um eine Höhergruppierung?
Anonymos97:
Naja, ich lass mich intern in eine andere Abteilung versetzen (und da wird die Tätigkeit eine E-Stufe höher bezahlt)
Spid:
Sofern dieses krude Rumgemurkse bedeuten soll, daß Du beim selben AG in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert wirst, handelt es sich um eine Höhergruppierung. Höhergruppierungen erfolgen stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
Anonymos97:
Ja ich bleibe beim gleichen AG. Ich verstehe allerdings nicht, wenn es stufengleich übernommen wird, wieso die Stufenlaufzeit dann von vorne beginnt?
Aktuell bin ich E4 Stufe 2, ich komme in E5 Stufe 2. Es ändert sich ja nichts an der Tatsache, das ich bereits ein Jahr in Stufe 2 gearbeitet hab. Also ich versteh nicht, wieso es quasi genullt werden soll
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