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Stufengleiche Übernahme?

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Spid:
§17 Abs. 4 Satz 2 TVÖD lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung“.

Anonymos97:
Super, das hat mir keiner gesagt.

Hat man im TVÖD Verhandlungsspielraum? Das heißt das ich die Stufenlaufzeit behalte oder gleich in Stufe 3 komme?

Spid:
Im TVÖD nicht - der TVÖD legt aber nur Mindeststandards fest, eine übertarifliche Besserstellung des AN ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Es kann für den AG aber andere Beschränkungen geben, die ihn an einer übertariflichen Vergütung hindern.

Anonymos97:
Ok also ist es nicht möglich als Bedingung zu fordern, direkt Stufe 3, da die Stufen ja im TVÖD festgelegt werden?
Es wäre quasi nur möglich eine entgeltstufe höher zu fordern?

Spid:
Wie meinen?

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