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Stufengleiche Übernahme?

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Anonymos97:
Naja mein Vertrag wurde noch nicht festgelegt. Ich weiß, dass ich e5 Stufe 2 bekommen soll, da ich aber nicht wusste, dass die Laufzeit von vorne beginnt, würde ich versuchen zu verhandeln, dass ich direkt in e5 Stufe 3 komme oder ist das nicht möglich?

Spid:
Wie bereits ausgeführt, legt der TVÖD nur Mindeststandards fest, eine übertarifliche Besserstellung des AN ist arbeits- und tarifrechtlich nicht zu beanstanden. Es kann für den AG aber andere Beschränkungen geben, die ihn an einer übertariflichen Vergütung hindern.

Anonymos97:
Hätten Sie einen Tipp, wie ich das geschickt formulieren kann?

MrRossi:

--- Zitat von: Anonymos97 am 20.02.2020 17:09 ---Hätten Sie einen Tipp, wie ich das geschickt formulieren kann?

--- End quote ---
Dazu bedarf es wahrscheinlich zu weitgehende Informationen über deinen beruflichen Werdegang.

Spid:
„Ich schlage vor, mir bei meiner Höhergruppierung übertariflich die bereits in der Stufe 2 meiner bisherigen Entgeltgruppe verbrachte Stufenlaufzeit auf die Stufenlaufzeit in Stufe 2 der höheren Entgeltgruppe anzurechnen.“

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