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Bewerbung - überqualifiziert mit Diplom ?

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Spid:
Nein. Das hat aber außer Dir aber auch niemand behauptet oder auch nur angedeutet.

Texter:

--- Zitat von: RsQ am 24.02.2020 11:55 ---Verstehe ich also richtig, dass "Ja, kann am Schreibtisch sitzen" schwerbehinderten Bewerbern faktisch die Einladung bspw. zu IT-Jobs bahnt, auch wenn sie dafür beruflich nicht qualifiziert wären?

--- End quote ---

Der schwerbehinderte Metzger, der sich auf eine Stelle als Amtsarzt bewirbt, ist offensichtlich ungeeignet und muss natürlich nicht eingeladen werden.

Wenn er sich als Chirurg bewirbt, muss man wiederum abwägen ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: RsQ am 21.02.2020 10:50 ---Aber jemanden, der anstelle eines Bachelors ein Diplom hat (mithin also "nur" 1 1/2 Jahre mehr Zeit an der Uni verbracht), als "überqualifiziert" einzustufen, fände ich schon sehr abwegig. Da kommt es doch auf andere Parameter, also bspw. die folgende berufliche Entwicklung an.

--- End quote ---
Richtig, habe aber auch mal einen Promovierten mit 10-15 Jahre Berufserfahrung gesehen, der sich auf ner E11er Stelle beworben hat.
Er wäre auch genommen worden, hat aber was anderes vorgezogen.

Also alles eine Frage der Eigendarstellung und Darlegung der Motivation

xxangestelltexx:


So, es gibt erfreuliche Neuigkeiten: Ich wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen! Ich freue mich sehr!  ;D

Es würde mir sehr helfen, wenn Ihr mir noch einmal Eure Erfahrungen zu folgendem schildern könntet:

Zusätzlich stand im Schreiben der Hinweis, dass ich mich an die Schwerbehindertenvertretung wenden könne. Nun überlege ich, welche Aspekte ich besprechen könnte. Die,  die für mich interessant wären sind mMn aus Datenschutzgründen unzulässig - in die Richtung :  wie viele Bewerber + andere schwerbehinderte Bewerber + Einschätzung, ob der hohe Grad des GdBs problematisch sein könnte/bzw so gesehen wird für die Ausübung der spez. Stelle...

Gibt es andere Aspekte, die Sinn machen vorab zu besprechen - die mir gerade vor Aufregung nicht einfallen?

Weiterhin ist mir wichtig, nicht aufgrund der Schwerbehinderten-Eigenschaft eingestellt zu werden, sondern aufgrund meiner Qualifikation. Wird gegenteiliges vermittelt, sollte ich im Vorfeld den Kontakt suchen? Unterliegt dieser der Verschwiegenheit oder wird der Kontakt öffentlich?

Besten Dank & Grüße


 

clarion:
Hallo,

Ich würde den SBV auf jeden Fall dann kontaktieren, wenn du im Gespräch oder später am Arbeitsplatz besondere Vorkehrungen oder Arbeitsplatzausstattung brauchst. Der GDB allein sagt doch noch nichts aus. Ein Aspergerautist ohne Ausweis könnte eine viel größere Einschränkungen haben als jemand mit einem GdB von 100.

Ich selbst habe meinen Schwerbehinderung ohne GDB-Angabe in der Bewerbung angegeben, aber den SBV nicht im Vorfeld kontaktiert. In den meisten Fällen wurde ich aber auch nicht darauf hingewiesen, dass ich Kontakt aufnehmen kann. Ich habe erst sehr spät erfahren, dass man sb Bewerber eigentlich die Kontakt Möglichkeit benennen muss.

Der Kontakt zur SBV im Vorfeld würde im Auswahlgremium vermutlich bekannt. Der erfolgte oder auch nicht erfolgte Kontakt hat aber vermutlich keinerlei Auswirkung auf die Entscheidung, ob man Dich nimmt oder nicht.

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