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Bewerbung - überqualifiziert mit Diplom ?

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Spid:
Eben. Genau das habe ich ausgeführt.

xxangestelltexx:

--- Zitat von: RsQ am 24.02.2020 10:54 ---
--- Zitat von: xxangestelltexx am 24.02.2020 10:36 ---
Spid, danke für die Klarstellung, dass dieses "Aufgezwungen sein" nicht ausschließlich Aspekte sind, die in mir als Bewerber zu suchen sind...

--- End quote ---

Wobei gleichsam interessant wäre, wie sehr Spids persönliche Überzeugungen hier verallgemeinerbar sind. Schwerbehinderte Bewerber völlig empathielos als "aufgezwungen" und quasi "chancenlos" zu werten, ist hoffentlich nicht der Standardfall.

--- End quote ---

Natürlich hoffe ich, dass man mir anders begegnet, dennoch, wie ich bereits schrieb, empfinde ich dies als gutes Sparring - zur Vorbereitung, auf Reaktionen /Argumente, auf die ich vorher ggf nicht gefasst war - im Sinne einer (unbequemen) Konfrontationstherapie.

Ich habe ja nur auf meine persönliche Haltung (&Vorbereitung) Einfluss im ganzen Bewerbungsprozess, dh das ist der einzige Ansatzpunkt.
Und bei der Aufrechterhaltung meiner Hoffnung - das 3 Wochen ohne Reaktion kein schlechtes Zeichen sind.

RsQ:

--- Zitat von: Texter am 24.02.2020 11:03 ---Wenn ein Bewerber nur eingeladen wird, weil er schwerbehindert ist, halte ich das tatsächlich für eine gängige Praxis.

--- End quote ---

O.k., dann fehlt mir das nötige Wissen ... es müssen also auch völlig fachfremde Bewerber eingeladen werden, die keine (mindestens grundlegende) Qualifikation für die Stelle haben, sondern "nur" schwerbehindert sind?

In diesem Fall wären wir natürlich d'accor.

Spid:
Inwiefern ließe sich jetzt derlei aus der Ausage von @Texter schließen? Im öD müssen schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, eingeladen werden. Da "nicht offensichtlich ungeeignet" einen nicht mal unbedingt in die Nähe einer Einladung zum Vorstellungsgespräch bringt, sofern man nicht schwerbehindert ist und dies in der Bewerbung angegeben hat, werden einem so Gespräche mit Bewerbern aufgezwungen, die man ohnehin nicht in Erwägung zieht - mit den von @Texter und mir dargestellten Folgen.

RsQ:

--- Zitat von: Spid am 24.02.2020 11:33 ---Im öD müssen schwerbehinderte Bewerber, die nicht offensichtlich ungeeignet sind, eingeladen werden.

--- End quote ---

Das war/ist mir bekannt. Ich war trotzdem davon ausgegangen, dass auch eine gewisse "inhaltliche" Eignung/Qualifikation vorhanden sein muss. Verstehe ich also richtig, dass "Ja, kann am Schreibtisch sitzen" schwerbehinderten Bewerbern faktisch die Einladung bspw. zu IT-Jobs bahnt, auch wenn sie dafür beruflich nicht qualifiziert wären?

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