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Bewerbung - überqualifiziert mit Diplom ?

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RsQ:

--- Zitat von: Lars73 am 20.02.2020 21:08 ---Es ist mehrere öffentliche Arbeitgeber die aus personalpolitischen Erwägungen überqualifizierte Bewerber ablehnen. Dies ist bei angemessenen personalpolitischen Grundsätzen auch zulässig.

--- End quote ---

Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt). Aber beim Punkt Bachelor/Diplom sehe ich ehrlich gesagt keine (negativ zu wertende) Überqualifikation.

Ansonsten kommt es vermutlich auf die individuelle berufliche Vita oder die persönliche Motivation an. Mir sagte kürzlich ein Fachbereichsleiter im privaten Gespräch: "Wir stellen durchaus auch Bachelor-Absolventen auf Stellen ein, die für EG6 ausgeschrieben sind."  (Ja ja, gleich kommt Spid um die Ecke ... schon klar. Aber gehen wir mal davon aus, dass EG6-Stellen typischerweise eben auch ein entsprechendes Anforderungsniveau haben, bei dem ein Bachelor-Absolvent üblicherweise überqualifiziert wäre.)

Lars73:
Offen gesagt ist das nach meinen Eindruck der problematische Bereich. Entweder wird es nur als Zwischlösung gesehen und die Person ist bald auf der Suche nach einer andere Stelle oder fragt hier im Forum ob er nicht E13 haben müsste. Bzw. erwartet vom Arbeitgeber solche Aufgaben zu bekommen  Natürlich gibt es Bewerber die trotz wissenschaftlichem Hochschulabschluss keine entsprechenden Tätigkeiten erfüllen können oder wollen. Aber das braucht schon eine gute Darlegung weshalb man diese dann für Tätigkeiten im Bereich E9b/E10 einsetzen sollte.
Wobei es mir in meiner Aussage nur darum ging, dass eine solche Praxis der Ablehnung überqualifizierter Bewerber mit entsprechender Begründung durch öffentliche Arbeitgeber zulässig ist und auch nicht ungewöhnlich ist.

Kaiser80:

--- Zitat von: RsQ am 20.02.2020 21:11 ---
Ansonsten kommt es vermutlich auf die individuelle berufliche Vita oder die persönliche Motivation an. Mir sagte kürzlich ein Fachbereichsleiter im privaten Gespräch: "Wir stellen durchaus auch Bachelor-Absolventen auf Stellen ein, die für EG6 ausgeschrieben sind."  (Ja ja, gleich kommt Spid um die Ecke ... schon klar. Aber gehen wir mal davon aus, dass EG6-Stellen typischerweise eben auch ein entsprechendes Anforderungsniveau haben, bei dem ein Bachelor-Absolvent üblicherweise überqualifiziert wäre.)

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Warum sollte spid oder sonnst wer um die Ecke kommen? Wenn die auszübende Tätigkeit EG6 entspricht, dann bekommt eben auch ein Dipl.-Raketentechniker EG6.

Die von lars73 dargestellte Praxis war mir bisher unbekannt, hab ich im kommunalen Bereich noch nicht erlebt, mit Ausnahme man merkte dass es schlicht 'ne Fake bewerbung oder Nachweis fürs Jobcenter war.

was_guckst_du:

--- Zitat von: RsQ am 20.02.2020 21:11 ---
Das ist ja auch klar, wenn jemand "extrem" überqualifiziert ist (also sich bspw. ein Dr. auf eine Handwerker-Stelle bewirbt

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...warum sollte irgendein Dr. auf einer Handwerkerstelle überqualifiziert sein? :D

xxangestelltexx:

--- Zitat von: clarion am 20.02.2020 19:40 ---Hallo, ich nehme an, es ist ein Uni und kein FH-Diplom?

Wir würden Dich einladen, wenn Studium einschlägig ist. Eventuell würde man Dich fragen, ob Du weißt, was Du mit  E9 oder E10 verdienen wirst.

Mit einer Schwerbehinderung wirst Du eingeladen, wenn Du nicht offensichtlich ungeeignete bist. Ich nehme an, das gibst du bei der Bewerbung an?

--- End quote ---

Hallo Clarion,

vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Ja genau, es ist ein Uni-Diplom - wobei ich annahm, dass bspw. ein FH-Diplom als eher gleichwertig zu betrachten ist.
Das Problem ist, die Ausschreibung ist in Bezug auf die erforderlichen Studiengänge sehr offen, sogar nur Studienrichtungen à la technisch, naturwissenschaftlich usw. - dh das erfülle ich (+ zusätzlich alle vorteilhaften Kriterien -die im übrigen eine eher ungewöhnliche Kombination aus spez. wirtschaftlichen & sozialwissenschaftlichen Kenntnissen umfassen (zumindest in Kombi mit zb naturwissenschaftlichen Studienabschlüssen)

Die Schwerbehinderung habe ich angegeben und bin mir bewusst auf einer E9-Stelle arbeite . Das würde ich auch gerne darstellen - nur leider kann man das ja nur erfahren, wenn man mich einlädt...

Ich dachte/ habe die Befürchtung der Aspekt "offensichtlich nicht ungeeignet" greift genau an dem Punkt,  dass ich nicht die korrekten formalen Vorgaben erfülle - und auf diese Weise keine Einladung erfolgen muss?

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