Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Unterschrift unter Tätigkeitsbeschreibung gleich implizites Einverständnis

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Pumpe:
Hallo *,

ich habe hier gelernt, dass eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen mindestens der impliziten Zustimmung des Tarifbeschäftigten bedürfen.

Nun frage ich mich, ist die Unterschrift des Beschäftigten unter einer geänderten - ihm vorm Arbeitgeber vorgelegten - Tätigkeitsbeschreibung/Stellenbeschreibung eine solche implizite Zustimmung, die dann auch zur Herabgruppierung führen könnte?

Dies hieße dann ja, dass man als Tarifbeschäftigter eine geänderte Stellenbeschreibung nicht unterschreiben sollte.

Denn fast immer fehlt dem Tarifbeschäftigten selber ja die Expertise, um aus den Tätigkeitsbeschreibungen eine Eingruppierung zu ersehen.

Oder bin ich hier zu paranoid?

Danke!

Spid:
Es gibt wohl keine explizitere Einverständniserklärung als die Bestätigung der Tätigkeitsänderung durch Unterschrift. Das so ausgedrückte Einverständnis kann selbstverständlich auch zur Herabgruppierung führen. Bei einer nicht eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung gibt es überhaupt kein Erfordernis irgendeiner Unterschrift durch den Empfänger einer im Rahmen des Direktionsrechts erteilten Weisung.

Tagelöhner:
Was wäre wenn so eine Tätigkeitsbeschreibung als fortlaufende Zielvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten soll und vom Arbeitgeber so bezeichnet wird? Derartiges könnte vom Direktionsrecht ja gedeckt sein.

Ich schätze, dann dürfte eine Unterschrift unter Vorbehalt, dass eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen nicht akzeptiert werden, eine passende Reaktion sein um eine ggf. untergejubelte Schlechterstellung der Eingruppierung auszuhebeln?

Pumpe:
Vielen Dank!  Gut zu wissen.

Daraus schließe ich, dass jegliche Unterschriften unter derlei Formulare am besten zu vermeiden sind.

RsQ:

--- Zitat von: Pumpe am 23.02.2020 15:59 ---Daraus schließe ich, dass jegliche Unterschriften unter derlei Formulare am besten zu vermeiden sind.

--- End quote ---

... resultiert daraus aber nicht auch das Risiko, eine Änderung zum eigenen Gunsten (d.h. mit Folge einer Höhergruppierung) abzulehnen?

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