Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Unterschrift unter Tätigkeitsbeschreibung gleich implizites Einverständnis

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Mond6:
Man unterschreibt nichts was man nicht verstanden hat. Im Zweifelsfall nimmt man das Schreiben mit und lässt es prüfen. Es gibt Menschen die bekommen Geld dafür und sind weitestgehend verlässlich.

Pumpe:
Gut, falls es "ordentliche" Stellen-/Tätigkeitsbeschreibungen geben sollte. 

In den mir vorliegenden PDF-Formblättern gibt es am Ende - nach Tätigkeitsbeschreibungen, erforderlichen Kenntnisse, org. Eingliederung usw. usf. - ganz einfach drei Zeilen mit Feldern für Datum, Name, Unterschrift; ohne jeglichen weiteren relativierenden Text:

 ausgestellt durch:
 fachlich richtig Fachvorgesetzter:
 Stelleninhaber: 

Das wird dann dem Tarifbeschäftigten (Stelleninhaber) in die Hand gedrückt zum Unterschreiben.

Daher meine Angst, dass dadurch etwas Unerwünschtes festgezurrt werden könnte (auch wenn es vielleicht nur als reine Information für den Beschäftigten gedacht sein könnte).

Und die Frage bleibt ja für mich durchaus: Warum sollte das der Tarifbeschäftigte überhaupt unterschreiben - ihm werden doch diese Aufgaben vom Arbeitgeber *zugewiesen*.
Haben diese neue Tätigkeiten Auswirkungen auf seine Eingruppierung, dann gibt es doch dann sowieso eine vom Beschäftigten zu unterschreibende Änderung zum Arbeitsvertrag.

Spid:
Ohne weitere Zusätze kann auf diese Weise sehr wohl eine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeit vereinbart werden. Ein weiterer Änderungsvertrag wäre nicht erforderlich. Für die Unterschrift des AN unter eine Tätigkeitsänderung, die nicht seiner Zustimmung bedarf, gibt es keinen Grund.

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