Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Unterschrift unter Tätigkeitsbeschreibung gleich implizites Einverständnis
Spid:
Eine Tätigkeitsbeschreibung kann keine Zielvereinbarung sein, da erstere die Tätigkeit und letztere Ziele zum Gegenstand hat. Eine - im besten Fall beiderseitige - Erklärung, daß man davon ausgehe, daß die Eingruppierung durch die Änderung nicht berührt würde, schaffte zumindest eine gute Basis zur Anfechtung der Einverständniserklärung wegen Irrtums.
Wastelandwarrior:
--- Zitat von: Spid am 23.02.2020 15:41 ---Es gibt wohl keine explizitere Einverständniserklärung als die Bestätigung der Tätigkeitsänderung durch Unterschrift. Das so ausgedrückte Einverständnis kann selbstverständlich auch zur Herabgruppierung führen. Bei einer nicht eingruppierungsrelevanten Tätigkeitsänderung gibt es überhaupt kein Erfordernis irgendeiner Unterschrift durch den Empfänger einer im Rahmen des Direktionsrechts erteilten Weisung.
--- End quote ---
In allen mir bekannten Dokumenten dieser Art steht als Text (oder inhaltsähnlich) über der Unterschrift des Inhabers:
"Kenntnisnahme der/des Arbeitsplatzinhaber(-in):
Als Arbeitsplatzinhaber/-in habe ich die vorstehende Tätigkeitsdarstellung zur Kenntnis genommen und eine Ausfertigung erhalten. Mir wurde eine zweiwöchige Äußerungsfrist zugestanden. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Tätigkeitsdarstellung Mittel für die tarifgerechte Eingruppierung, nicht jedoch Bestandteil des Arbeitsvertrages ist."
(aus den Vordrucken des BVA)
Man bestätigt gerade NICHT die Richtigkeit und auch nicht, dass die vorstehenden Aufgaben wirksam übertragen wurden (was auch nicht ausschließlich in der Sphäre des direkten Vorgesetzten als "Übertrager" läge).
Spid:
Und ich kenne Dokumente dieser Art, die einen entsprechenden Hinweis nicht enthalten. Er war auch nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.
Wastelandwarrior:
Es war eine allgemeine Frage, die relativ oft aufschlägt. Die Antwort müsste eigentlich lauten: "es kommt drauf an."... Ganz überwiegend ist es eine reine Kenntnisnahme (was auch irgendwo eingedruckt steht) und daher ein "Vorbehalt" etwas sinnlos, weil man etwas nicht "vorbehaltlich" zur Kenntnis nehmen kann. Das mit der Frist ist in der Tat sonst eher nicht dabei.
Spid:
Eben, es war eine allgemeine Frage, auf die ich eine allgemeine Antwort gegeben habe, zumal in der Sachverhaltsschilderung keinerlei Hinweise auf Einschränkungen enthalten waren, die eine bloße Kenntnisnahme auch nur vermuten ließen. Für eine solche wäre auch keine Unterschrift erforderlich.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version