Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?

<< < (5/5)

Wio:

--- Zitat von: Nice am 27.02.2020 10:07 ---
--- Zitat von: Wio am 27.02.2020 09:57 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 27.02.2020 07:45 ---
--- Zitat von: Pseudonym am 26.02.2020 21:02 ---Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?

--- End quote ---
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.

Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.

--- End quote ---

Ich dachte, das wäre legal!

--- End quote ---

Wenn du deine Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück beim alten AG gesetzt hast, welches dir erläutert, was mit deinen Daten, welche dort erhoben werden, geschieht und du dessen Verarbeitung und Weitergabe zustimmst, dann ja. DSGVO lässt grüßen.

--- End quote ---

Liegt keins vor. Sollte man dennoch den (Ex-)AG auf sowas hinweisen?

Nice:

--- Zitat von: Wio am 29.02.2020 15:23 ---
--- Zitat von: Nice am 27.02.2020 10:07 ---
--- Zitat von: Wio am 27.02.2020 09:57 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 27.02.2020 07:45 ---
--- Zitat von: Pseudonym am 26.02.2020 21:02 ---Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?

--- End quote ---
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.

Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.

--- End quote ---

Ich dachte, das wäre legal!

--- End quote ---

Wenn du deine Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück beim alten AG gesetzt hast, welches dir erläutert, was mit deinen Daten, welche dort erhoben werden, geschieht und du dessen Verarbeitung und Weitergabe zustimmst, dann ja. DSGVO lässt grüßen.

--- End quote ---

Liegt keins vor. Sollte man dennoch den (Ex-)AG auf sowas hinweisen?

--- End quote ---

Die müssen das wissen. Das ist kein Blacklistprinzip, bei dem du explizit sagen musst, welche Daten nicht weitergegeben werden sollen, sondern ein Whitelistprinzip, bei dem du explizit zustimmst, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Solange du also zu nichts zustimmst, darf gar nichts weitergegeben werden.

Ändert natürlich nichts daran, dass es trotzdem gemacht wird. Bloß könntest du dann in der Theorie dagegen klagen. Wirst du natürlich nicht machen, weil es sinnlos ist. Aber du könntest.

Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: Nice am 02.03.2020 11:23 ---Ändert natürlich nichts daran, dass es trotzdem gemacht wird. Bloß könntest du dann in der Theorie dagegen klagen. Wirst du natürlich nicht machen, weil es sinnlos ist. Aber du könntest.

--- End quote ---

Dazu müsste man dann halt erst einmal überhaupt davon wissen und solange der jetzt-doch-nicht-mehr-mögliche neue AG nicht daherkommt "Ich habe bei Ihrem alten Arbeitgeber angerufen, und der hat gesagt …" sehe ich kaum Möglichkeiten, das je zu erfahren (es sei denn, man hat noch einen Maulwurf in der Personalabteilung beim alten AG).

Nice:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 02.03.2020 11:29 ---Dazu müsste man dann halt erst einmal überhaupt davon wissen und solange der jetzt-doch-nicht-mehr-mögliche neue AG nicht daherkommt "Ich habe bei Ihrem alten Arbeitgeber angerufen, und der hat gesagt …" sehe ich kaum Möglichkeiten, das je zu erfahren (es sei denn, man hat noch einen Maulwurf in der Personalabteilung beim alten AG).

--- End quote ---

Den Sachverhalt zu beweisen verhält sich genauso, wie bei all den anderen Dingen, für die man klagen könnte. Ohne von einer Verletzung seiner Rechte zu wissen, wird man i.d.R. nicht klagen. Zum Einen weil man nichts davon weiß und zum anderen, aber daraus schließend, man keine Belege dafür hat und somit wenig Erfolg haben würde.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version