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Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
Bürohengst:
Mir ist das vor vielen Jahren beim Ausflug in die freie Wirtschaft auch passiert. Es hatte einfach zwischen dem Vorgesetzten alten Schlages und mir als Work-Life-Balance-Wächter zwischenmenschlich nicht gepasst. Wir haben es dann im Arbeitszeugnis so verpackt, dass man nicht erkennen konnte, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat. Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag." Punkt. In den darauffolgenden Vorstellungsgesprächen habe ich es dann stets als einvernehmliche Trennung dargestellt.
Eine Formulierung, die eine Arbeitgeberkündigung erkennen lässt, würde ich auf jeden Fall versuchen zu vermeiden. Gerade bei vielen Bewerbern auf eine Stelle schießt man sich damit schnell ins Aus.
Alles Gute und Kopf hoch!
RsQ:
--- Zitat von: Bürohengst am 28.02.2020 10:28 ---als einvernehmliche Trennung dargestellt.
--- End quote ---
Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: RsQ am 28.02.2020 12:17 ---
--- Zitat von: Bürohengst am 28.02.2020 10:28 ---als einvernehmliche Trennung dargestellt.
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Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
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So ähnlich wurde uns das in der Ausbildung, als es um die Einschätzung von Arbeitszeugnissen ging, ebenfalls beigebracht. "Niemand trennt sich einvernehmlich, 'einvernehmliche Trennung' ist bloß ein verklausuliertes 'hätte er dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht einvernehmlich zugestimmt, hätten wir ihm eh gekündigt".
Organisator:
--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 28.02.2020 12:22 ---
--- Zitat von: RsQ am 28.02.2020 12:17 ---
--- Zitat von: Bürohengst am 28.02.2020 10:28 ---als einvernehmliche Trennung dargestellt.
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Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
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Sonst stünde im Zeugnis der Passus, dass der MA aus eigenem Wunsch das Haus verlässt und wir das sehr bedauern....
So ähnlich wurde uns das in der Ausbildung, als es um die Einschätzung von Arbeitszeugnissen ging, ebenfalls beigebracht. "Niemand trennt sich einvernehmlich, 'einvernehmliche Trennung' ist bloß ein verklausuliertes 'hätte er dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht einvernehmlich zugestimmt, hätten wir ihm eh gekündigt".
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Bürohengst:
--- Zitat von: RsQ am 28.02.2020 12:17 ---Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
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Ich habe mit der Formulierung, wie oben geschildert, gute Erfahrungen gemacht: Keine Aussage im Arbeitszeugnis dazu, wie das Arbeitsverhältnis auseinandergegangen ist - auch nicht von wegen "einvernehmlich bla bla". Der neutrale Formulierungsvorschlag kam übrigens von der damaligen Personalabteilung selbst.
Klar wurde ich auch Jahre später im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen, was denn da damals los war. Aber so konnte ich zumindest meine zurechtgeschliffene, plausibilisierte Version frei von der Leber erzählen. Hätte im Arbeitszeugnis gestanden, dass man mir gekündigt hat, wäre keine Nachfrage gekommen, sondern eine Aufforderung sich zu rechtfertigen. Das ist wesentlich unangenehmer und man kommt dann ganz schnell an einen Punkt, wo man entweder die ganze Schuld für das Scheitern auf sich nimmt (eher nicht gut) oder dem Ex-Arbeitgeber die Hauptschuld gibt (überhaupt nicht gut).
Natürlich sollte man wissen, dass sich viele Personaler untereinander gut kennen und im Austausch sind. DSGVO hin oder her. Aber was hat man als Arbeitsuchender schon zu verlieren.
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