Autor Thema: Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?  (Read 11668 times)

Bürohengst

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #15 am: 28.02.2020 10:28 »
Mir ist das vor vielen Jahren beim Ausflug in die freie Wirtschaft auch passiert. Es hatte einfach zwischen dem Vorgesetzten alten Schlages und mir als Work-Life-Balance-Wächter zwischenmenschlich nicht gepasst. Wir haben es dann im Arbeitszeugnis so verpackt, dass man nicht erkennen konnte, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat. Formulierung: "Das Arbeitsverhältnis endet mit dem heutigen Tag." Punkt. In den darauffolgenden Vorstellungsgesprächen habe ich es dann stets als einvernehmliche Trennung dargestellt.
Eine Formulierung, die eine Arbeitgeberkündigung erkennen lässt, würde ich auf jeden Fall versuchen zu vermeiden. Gerade bei vielen Bewerbern auf eine Stelle schießt man sich damit schnell ins Aus.
Alles Gute und Kopf hoch!

RsQ

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #16 am: 28.02.2020 12:17 »
als einvernehmliche Trennung dargestellt.

Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.

Kaffeetassensucher

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #17 am: 28.02.2020 12:22 »
als einvernehmliche Trennung dargestellt.

Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.

So ähnlich wurde uns das in der Ausbildung, als es um die Einschätzung von Arbeitszeugnissen ging, ebenfalls beigebracht. "Niemand trennt sich einvernehmlich, 'einvernehmliche Trennung' ist bloß ein verklausuliertes 'hätte er dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht einvernehmlich zugestimmt, hätten wir ihm eh gekündigt".

Organisator

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #18 am: 28.02.2020 13:50 »
als einvernehmliche Trennung dargestellt.

Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.

Sonst stünde im Zeugnis der Passus, dass der MA aus eigenem Wunsch das Haus verlässt und wir das sehr bedauern....

So ähnlich wurde uns das in der Ausbildung, als es um die Einschätzung von Arbeitszeugnissen ging, ebenfalls beigebracht. "Niemand trennt sich einvernehmlich, 'einvernehmliche Trennung' ist bloß ein verklausuliertes 'hätte er dem Ende des Arbeitsverhältnisses nicht einvernehmlich zugestimmt, hätten wir ihm eh gekündigt".

Bürohengst

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #19 am: 28.02.2020 15:37 »
Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.

Ich habe mit der Formulierung, wie oben geschildert, gute Erfahrungen gemacht: Keine Aussage im Arbeitszeugnis dazu, wie das Arbeitsverhältnis auseinandergegangen ist - auch nicht von wegen "einvernehmlich bla bla". Der neutrale Formulierungsvorschlag kam übrigens von der damaligen Personalabteilung selbst.
Klar wurde ich auch Jahre später im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen, was denn da damals los war. Aber so konnte ich zumindest meine zurechtgeschliffene, plausibilisierte Version frei von der Leber erzählen. Hätte im Arbeitszeugnis gestanden, dass man mir gekündigt hat, wäre keine Nachfrage gekommen, sondern eine Aufforderung sich zu rechtfertigen. Das ist wesentlich unangenehmer und man kommt dann ganz schnell an einen Punkt, wo man entweder die ganze Schuld für das Scheitern auf sich nimmt (eher nicht gut) oder dem Ex-Arbeitgeber die Hauptschuld gibt (überhaupt nicht gut).

Natürlich sollte man wissen, dass sich viele Personaler untereinander gut kennen und im Austausch sind. DSGVO hin oder her. Aber was hat man als Arbeitsuchender schon zu verlieren.

Wio

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #20 am: 29.02.2020 15:23 »
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.

Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.

Ich dachte, das wäre legal!

Wenn du deine Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück beim alten AG gesetzt hast, welches dir erläutert, was mit deinen Daten, welche dort erhoben werden, geschieht und du dessen Verarbeitung und Weitergabe zustimmst, dann ja. DSGVO lässt grüßen.

Liegt keins vor. Sollte man dennoch den (Ex-)AG auf sowas hinweisen?

Nice

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #21 am: 02.03.2020 11:23 »
Lässt sich die Situation nicht entschärfen, wenn du der Kündigung durch eigenes kündigen zuvor kommst?
bzw. eine einvernehmliche Auflösung macht und dies so ins Zeugnis schreiben lässt.

Hilft aber nichts, wenn illegal beim altem AG angerufen wird.

Ich dachte, das wäre legal!

Wenn du deine Unterschrift unter ein entsprechendes Schriftstück beim alten AG gesetzt hast, welches dir erläutert, was mit deinen Daten, welche dort erhoben werden, geschieht und du dessen Verarbeitung und Weitergabe zustimmst, dann ja. DSGVO lässt grüßen.

Liegt keins vor. Sollte man dennoch den (Ex-)AG auf sowas hinweisen?

Die müssen das wissen. Das ist kein Blacklistprinzip, bei dem du explizit sagen musst, welche Daten nicht weitergegeben werden sollen, sondern ein Whitelistprinzip, bei dem du explizit zustimmst, welche Daten weitergegeben werden dürfen. Solange du also zu nichts zustimmst, darf gar nichts weitergegeben werden.

Ändert natürlich nichts daran, dass es trotzdem gemacht wird. Bloß könntest du dann in der Theorie dagegen klagen. Wirst du natürlich nicht machen, weil es sinnlos ist. Aber du könntest.

Kaffeetassensucher

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #22 am: 02.03.2020 11:29 »
Ändert natürlich nichts daran, dass es trotzdem gemacht wird. Bloß könntest du dann in der Theorie dagegen klagen. Wirst du natürlich nicht machen, weil es sinnlos ist. Aber du könntest.

Dazu müsste man dann halt erst einmal überhaupt davon wissen und solange der jetzt-doch-nicht-mehr-mögliche neue AG nicht daherkommt "Ich habe bei Ihrem alten Arbeitgeber angerufen, und der hat gesagt …" sehe ich kaum Möglichkeiten, das je zu erfahren (es sei denn, man hat noch einen Maulwurf in der Personalabteilung beim alten AG).

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Antw:Wie Probezeitkündigung "verkaufen"?
« Antwort #23 am: 02.03.2020 11:33 »
Dazu müsste man dann halt erst einmal überhaupt davon wissen und solange der jetzt-doch-nicht-mehr-mögliche neue AG nicht daherkommt "Ich habe bei Ihrem alten Arbeitgeber angerufen, und der hat gesagt …" sehe ich kaum Möglichkeiten, das je zu erfahren (es sei denn, man hat noch einen Maulwurf in der Personalabteilung beim alten AG).

Den Sachverhalt zu beweisen verhält sich genauso, wie bei all den anderen Dingen, für die man klagen könnte. Ohne von einer Verletzung seiner Rechte zu wissen, wird man i.d.R. nicht klagen. Zum Einen weil man nichts davon weiß und zum anderen, aber daraus schließend, man keine Belege dafür hat und somit wenig Erfolg haben würde.