Das Problem ist, dass selbst diese Formulierung bei vielen Personalern einen negativen Touch hat, weil sie zumindest suggeriert, dass eben irgendwas nicht stimmte. Und da spielt die ursprüngliche Bedeutung von "einvernehmlich" (die ja eigentlich eine positive ist) schnell keine Rolle mehr.
Ich habe mit der Formulierung, wie oben geschildert, gute Erfahrungen gemacht: Keine Aussage im Arbeitszeugnis dazu, wie das Arbeitsverhältnis auseinandergegangen ist - auch nicht von wegen "einvernehmlich bla bla". Der neutrale Formulierungsvorschlag kam übrigens von der damaligen Personalabteilung selbst.
Klar wurde ich auch Jahre später im Vorstellungsgespräch darauf angesprochen, was denn da damals los war. Aber so konnte ich zumindest meine zurechtgeschliffene, plausibilisierte Version frei von der Leber erzählen. Hätte im Arbeitszeugnis gestanden, dass man mir gekündigt hat, wäre keine Nachfrage gekommen, sondern eine Aufforderung sich zu rechtfertigen. Das ist wesentlich unangenehmer und man kommt dann ganz schnell an einen Punkt, wo man entweder die ganze Schuld für das Scheitern auf sich nimmt (eher nicht gut) oder dem Ex-Arbeitgeber die Hauptschuld gibt (überhaupt nicht gut).
Natürlich sollte man wissen, dass sich viele Personaler untereinander gut kennen und im Austausch sind. DSGVO hin oder her. Aber was hat man als Arbeitsuchender schon zu verlieren.