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Antrag auf Höhergruppierung

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Ole:
Hallo

Mitarbeiter hat am 27.06.2019 einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt,  ???rückwirkend zum 01.01.2019. Der wurde jetzt positiv entschieden, d.h. ich zahle ab 01/2019 rückwirkend, richtig?
 

Spid:
Ein Antrag auf Höhergruppierung war durch den AG nicht zu bescheiden. Die im Zeitpunkt der Antragstellung entstandenen Ansprüche sind verfallen.

Kaiser80:
So dies die gesamte SV Schilderung lautet die Antwort: Nein.

Ein Antrag auf Höhergruppierung gab es nur nach §29b TVÜ-VKA. Dieser wäre (bis auf wenigste Ausnnahmen) längst verfristet gewesen.

Ole:
Wieso lautet die Anwort nein?! Versteh ich nicht, Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung wurde gestellt, da sich Aufgaben geändert hatten. Arbeitgeber hat anhand einer Stellenbewertung geprüft und festgestellt, das die Tätigkeit höher zu bewerten/vergüten sei.!?

Bezüglich der Vergütung erhält der Beschäftigte doch seit der Geltendmachung der Überprüfung der Eingruppierung zzgl. weiterer 6 Monate rückwirkend, also zum 01.01.2019?

Spid:
Das ist eine gänzlich andere Sachverhaltsschilderung als die ursprüngliche. Wann wurden denn die Aufgaben wirksam übertragen? Stellte der „Antrag“ tatsächlich eine Geltendmachung dar?

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